Eine häufig gestellte Frage lautet: ‘Welche Art von Ätherische-Öle-Anwendungen und mit welchen Ölen darf ich als professionell pflegende Person in Institutionen am Patienten arbeiten?’

Ätherische Öle gelten je nach aufgedruckter/beigepackter Deklaration als:

  • Produkte zur Raumbeduftung (‘Bedarfsgegenstände’) – das ist meistens der Fall
  • medizinische Produkte beispielsweise nach DAB – so genannte ‘Apothekenöle’, sie sind standardisiert mit eindeutig zugeordneten Einsatzgebieten/Befindlichkeitsstörungen
  • kosmetische Produkte
  • Lebensmittel (beispielsweise bei Vegaroma)

Laut Gesetzestexte der meisten europäischen Länder darf man als Angehörige(r) eines pflegenden Berufes nur ätherische Öle in der Kranken- und Seniorenpflege einsetzen, die dem jeweils aktuell gültigen Arzneibuch (Pharmacopoe) entsprechen. Daraus folgt, dass diese Tätigkeit eine mit heilender Ausrichtung vorgenomme Tätigkeit ist, die von betreuenden Arzt verordnet oder zumindest verantwortet werden muss.

Man könnte für eine pflegende Handlung ein als reines Kosmetikum deklariertes ätherisches Öl für die Hautpflege verwenden, dann handelt es sich um eher kosmetisch orientierte Pflege wie die Haare waschen oder so ähnlich. Sicherlich wäre beispielsweise ein Lavendelöl in fettem Öl wie von Neumond, Primavera oder Maienfelser angeboten für diesen Zweck geeignet, denn wenn es damit Probleme bei der Pflege gibt, haftet die herstellende Firma, vorausgesetzt das Produkt wurde nicht zweckentfremdet und wirklich kosmetisch-pflegend eingesetzt.

Neumond hat mittlerweile drei seit vielen Jahren klinisch erprobte Mischungen im Programm, die jedoch nicht als solche ausgewiesen werden dürfen. Ich kenne diese Mischungen aus der betreffenden Klinik, die dort mit viel Erfolg verwendet werden und habe sie auch ausprobiert: eine wohltuende Haut-Mischung, die optimal auf eine wirksame Decubitus-Prophylaxe (gegen Wundliegen bei bewegungsunfähigen PatientInnen) abgestimmt ist. Eine Mischung eignet sich hervorragend zur atemstimulierenden Einreibung, um Bronchialbeschwerden und Lungenentzündungen vorzubeugen, die dritte Mischung hat mir einmal unglaublich gut bei sehr schmerzhaft geschwollenen Knien geholfen. Da es sich um als Kosmetikprodukte deklarierte Produkte handelt, müssen sie allgemein und nicht-medizinisch lautende Bezeichnungen tragen (siehe Abbildung). Bei Primavera gibt es ‘Gelenkeinreibung’, ‘Eukawohl” und ähnlich lautende mehr als pflegende Produkte. Es darf also nicht ‘schmerzlindernd’ oder Ähnliches aufs Etikett, sondern nur nicht-medizinische Ausdrücke. Sie könnten also ‘Anti-Autsch’ heißen, oder ‘Schlaf-gut-durch’, ‘Samthaut’ usw. – der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt.

Die guten und seriösen Firmen deklarieren ihre ätherischen Öle aus juristischen Gründen “nur” als Produkte zur Raumbeduftung, damit sind die Öle – juristisch gesehen – Räucherstäbchen, Klosteinen und Petroleumduftlampen gleichzusetzen und sowas darf (offiziell) nicht zur Pflege eingesetzt werden. Der oder die verantwortlichen MedizinerInnen müssen also Vertrauen in die Firma oder in die Kompetenz ihrer pflegenden MitarbeiterInnen haben, um die Anwendungen zuzulassen und zu verantworten.

Es bleibt Pflegenden also (offiziell) nichts anderes übrig als Arzt/Ärztin mit einzubeziehen, sie vielleicht durch Studien zu überzeugen. Einige Studien habe ich hier unter ‘Studien’ bereits vorgestellt, es werden mehr folgen. Oder das Fachbuch von Prof. Wabner und Frau Dr. Beier vorlegen, dort sind eine große Anzahl an Studien vorgestellt (Link rechte Spalte).

Foto: Monika Volkmann

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