Eine Bitte vorab, weil ich (zu) oft Fragen zu diesem Themenbereich erhalte: Bitte lesen Sie den aktuelleren Beitrag zum Thema “Aromapflege-Gesetze” Ich fasste im neuen Text so es geht, alle relevanten Themen zusammen, denn ich bin keine Juristin und mag mich auch nicht mehr durch den Dschungel der teil nicht eindeutigen Gesetze schlagen. Sie finden in dem Artikel einen Link zu einem Gutachten des juristischen Profis Dr. Böhme. In unserem dazu passenden webSeminar vertiefen wir diesen Artikel, die Aufzeichnung von ‘Zwischen Aromatherapie und Gesetz’ kann jederzeit bei Digistore erworben werden.
Ein heiß diskutiertes Thema steht ins Haus, denn ab morgen läuft der letzte Ausbildungblock eines Zweijahreskurses, in dem dieses Thema erläutert wird: Darf ich selbst gemachte Kosmetik verkaufen? Ein bisschen über diesen Bereich steht auf den Seiten 128 und 279 meines Fachbuches (ich werde das für die neue Auflage, die für 2011 angekündigt ist, mal vervollständigen, obwohl sich in diesem Gebiet alle paar Jahre, manchmal auch alle paar Monate, Veränderungen ergeben):
Wer Kosmetik herstellt, muss sich nach den strengen Richtlinien der Verordnung über kosmetische Mittel richten. Diese fordert bestimmte Maßnahmen zu Wahrung der Sterilität (was bei allen Produkten, in denen Wasser enthalten ist, sehr wichtig ist), sogar bestimmte Fußbödenmaterialien, die Art der Fließenfugen, Chargenvergabe, Aufheben von Mustern etc. werden reglementiert. Das kann keine kleine Rühr-oder Seifensiederin leisten. Wenn sie jedoch diese eu-weit geltenden Bedingungen erfüllen würde, könnte sie natürlich auch Mischungen herstellen. Alles andere ist – offiziell – illegal. Bei reinem Seifenherstellen mit anschließendem Verkauf mag es Sonderregelungen geben, die ich nicht kenne, denn bei Seife gibt es kaum Gefahr der schnellen Verkeimung.
Wenn man einen Gewerbeschein hat, darf man EINE Mischung zur direkten Anwendung herstellen und verkaufen. Im Rahmen eines Ladens könnte man beispielsweise hübsche Rezeptkarten zu Cremes, Deos und Duftwässerchen gestalten und verkaufen und dieses Rezept – als EINMALIGE Dienstleistung – verkaufen. Was eben nicht erlaubt ist, ist die Herstellung auf Vorrat, also mehr als eine Dosen/Gläser/Flaschen.Wenn die Creme verbraucht ist, muss die Kundin eine neue Dose bestellen und wir sie neu herstellen.
Eine liebe Kollegin hat vor geraumer Zeit ein Seminar zum Thema besucht und versucht, mir das Fachchinesisch zu erläutern: Zum Thema Verkauf von selbstgerührten Produkten gilt folgender juristischer Grundsatz: Der Preis für die Serviceleistung (also das Ölemischung-Herstellen o. ä.) muss eindeutig höher sein als der Materialpreis (der Öle), denn es wird im Auftrag des Kunden gemischt nach einer bekannten Rezeptur.
Man muss allerdings als Kosmetikmischerin Rezepte irgendwie veröffentlichen, beispielsweise auf einer Website, auf einer Broschüre, auf hübschen Karten. Die Kundin/derKunde “kaufen” das Rezept und die Zutaten und eine Dienstleistung. Sie geben euch also den offiziellen Auftrag, die Rezeptur zu mischen (weil sie es nicht können oder weil sie keine Lust auf die Matscherei haben oder weil sie sich nicht so viele Rohstoffe ins regal stellen können/wollen).
Für eine Dienstleistung müssen drei Merkmale erfüllt sein:
1) Nicht-Greifbarkeit, Nicht-be-Greifbarkeit
2) Gleichzeitigkeit von Herstellung und Verbrauch (das Produkt darf nicht auf Lager sein bzw. aus einem Lager stammen)
3) Der Kunde/die Kundin bringt sich oder etwas von sich ein.
Uuuiiii, fragt sich der Laie, was heißt denn das bitteschön? Ein Versuch der Erläuterung:
- Nichtgreifbarkeit: Die Dienstleistung ist weder transport- oder ausstellungsfähig, noch lager- oder greifbar (z.B.: der Akt des Rührens, die Prozedur des Haareschneidens, die Weitergabe von Wissen im Seminar)
- Nicht-be-greifbarkeit: die “Leistung ist schwer begreifbar und damit auch schwer bewertbar” (ich brauche ein gewisses Vertrauen zur fachlichen Kompetenz des Dienstleisters oder “Empfehlungen” von anderen Personen)
- Der Kunde….: Der Kunde leistet seinen Beitrag, er/sie bringt sich am Dienstleistungsprozess selbst ein. Das gilt auch für Teile von ihm, beispielsweise beim Frisör bringt er seine Haare ein. Er kann auch ein ihm gehörendes Objekt, beispielsweise seine zu reparierende Uhr oder sein kaputtes Auto in den Dienstleistungsprozess einbringen.
Alles klar? Das könnte auf gut deutsch beim Ölemischung-Herstellen bedeuten, dass der Kunde seine Materialien, die er zuvor zusammen mit dem Rezept erworben/gekauft hat, zu Aromafrau “bringt” und ihr den Auftrag gibt: Bitte Rühren, ich kann das nicht und ich will mich auch nicht damit beschäftigen! Entscheidend ist, dass eindeutig eine Dienstleistung erkennbar ist. Und dass das “Produkt” nicht in lagerfähigen Mengen produziert wird und auch nicht für Jedermann, sondern konkret für Kunde X in dessen Auftrag.
Wenn Ätherisch-Öle-Mischungen verkauft werden sollen, werden sie von (mindestens) drei großen Gesetzesbereichen geregelt:
- Das lokal geltende Arzneimittelgesetz (dürfen wir AromapraktikerInnen nicht)
- Die europäische Kosmetikverordnung (dürften wir im oben beschrieben Rahmen)
- Das Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände-Gesetz (das heißt neuerdings – glaube ich – etwas anders)
Am unkompliziertesten wäre die Herstellung und der Verkauf von Raumsprays. Wobei in diesem Bereich beispielsweise Sicherheitsvorschriften wie “nicht toxisch” etc – gelten. Das ist auch einer der Gründe, warum ätherische Öle als Bedarfsgegenstände deklariert werden. Sie werden aber aus anderen Gründen immer strenger reglementiert. Beispielsweise wurde der Verkauf von reinen Zimtblätteröl vor einiger Zeit verboten, es muss verdünnt werden, kürzlich hat es Thymian erwischt: Thymian Ct. Thymol darf nur noch 19-prozentig angeboten werden, Thymian Ct. Carvacrol darf die 31-Prozent-Marke nicht überschreiten.
Wer die ätherische Öle mit medizinischen Indikationen verlaufen möchte, muss in Deutschland bei der lokalen Industrie- und Handelkammer (IHK) eine Prüfung ablegen: den Sachkundenachweis für freiverkäufliche Arzneimittel. In diesem Rahmen sind jedoch nur drei oder vier handvoll ätherische nach DAB verfügbar, man darf also nicht ein Pfefferminzöl beispielsweise von Primavera oder Farfalla verkaufen und dem Kunden sagen, dass es gegen seine Reizdarmbeschwerden oder gegen seinen Spannungskopfschmerzen hilft. Ich habe diesen so genannten “Drogenschein” vor gut 20 Jahren erworben, seitdem hat sich vieles verändert.
PS zum letzten Post: Cinnamomum camphora erscheint je nach Bedingungen in der Umwelt in unterschiedlichen Chemotypen, in China und Nachbarschaft einerseits als der klassisch bekannte Kampferbaum, dessen Blätter das Kampferöl liefern, er kommt in dieser Region auch als Linalool-Chemotyp vor, dann dominiert dieser Monoterpenol in den Blättern. Er wurde einst von Missionaren nach Madagskar exportiert und bildet dort vermehrt Eukalyptol in seinen Blättern. Der als Ravensara bekannte madegassische Baum bildet in Blättern und in seiner Rinde hauptsächlich Methylchavicol, er ist nicht mit dem Ravintsara-Baum verwandt.
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Wo ist das Ohnmachts-Smiley???
Trotzdem frage ich mich jetzt: Darf ich (als Hebamme oder auch als Aromapraktikerin) für Frau X. die per Sectio ihr Kind bekommen hat, ein Öl zur Narbenpflege mischen?
Darf ich für das Kind von Frau Y. ein Babyhaut-Öl zur Pflege oder Babymassage mischen?
Darf ich für Frau Z. ein entspannendes Massageöl mischen?
Ich mache für jede Frau nur eine Flasche und nur eine kleine Menge (Narbenöl 10 ml, Babyöl na sagen wir 30 ml und Massageöl 50 ml). Aber alles ist individuell und nicht nach einem Schema. Wenn du jetzt sagst NEIN, dann frage ich, darf ich für jede Frau eben jenes Öl mischen wenn ich dafür ein Standart habe? Also eine Narbenpflegeöl-Rezeptur, eine Babyöl-Rezeptur und auch ein entspannendes Massageöl als Standart?
Und last but not least: darf ich als Hebamme einer Frau mit Milchstau ein entspannendes Brustöl mischen? Das würde ich frisch und individuell machen, nur für die Frau, nur für diesen Zweck und natürlich in einer kleinen Menge. So richtig kaufen tut die Frau das nicht. Ich denke als Hebamme darf ich in meinem Fachbereich therapeutisch tätig sein. Also bei einer beginnenden Mastitis darf ich eine Therapie einleiten. Da ich das kann und gelernt habe auch mit ätherischen Ölen. Wie gesagt, ich als Hebamme und nur in meinem Fachbereich.
Bei dem letzten denke ich, dass ich recht habe und das darf. Aber die oben genannten Punkte, das fände ich spannend zu wissen.
Sorry für den langen Kommentar, eigentlich wollte ich das alles in einer Mail fragen. 😉
Hallo, auch wenn es schon drei Jahre her ist, dass diese Frage gestellt wurde, interessiert mich die Antwort ( bin selber Hebamme ) auch brennend. Es wäre toll, wenn jemand darauf eine Antwort hat. DANKE
Hallo Leute,
hm..ja und was ist mit all Denen, die keine Hebammen, keine Krankenschwestern, keine KosemtikerInnen, MasseurInnen, ApothekerInnen, DorgistInnen und Ähnlcihes sind? Einfach NUR AromapraktikerInnen?
Seufz,..eigentlich darf man fast nix…
Gilt das nur für D oder auch für A?
Bezieht sich “nicht auf Lager” nur aufs Endprodukt oder auch auf die Rohstoffe, die man ja schon in einer bestimmten braucht, um Mischungen zu machen? Ist es aufwendig, für jede einzelne Mischung extra zB 50ml zu bestellen?
lg marta
PS und Standard ist auch manchmal schwierig, weil wir doch “ganzheitliche” sind..und das bedeutet…die Umstände von jedem Mensch und Körperzustände sind anders (was ja oft nicht anders geht im klinischen, meine in der freien Arbeit)
@hallo anjamarie,
was empfhielst Du bei beginnender Mastitis?
lG marta
Sie deutsche Rechtslage ist ja manchmal ganz recht- aber eigentlich schon SEHR kompliziert!!!!!
Danke für eine Aufschlüsselung in einem doch recht komplizierten, aber für uns auch sehr interessanten Thema!!!
Susanne
Hallo Marta,
beginnende Mastitis, da würde ich einen Quarkwickel mit Lavendel empfehlen. Auf 250g Quark 6 tr. Lavendel fein, und das dann als Wickel nach jedem Stillen auf die Brust. Brustwarze aussparen!
Hallo anjanamaire,
tschuldige bitte, ich hatte Deinen Namen falsch geschrieben.., DANKE für die Empfehlung.
liebe grüße
marta
Hallo Marta,
kein Problem. Ist ja auch nicht so einfach zu schreiben. 😉
Guten Morgen. Ich wollte noch einmal nachfragen, ob es nicht sinnvoller ist, wenn ich den Eintrag in meiner Blogroll auf das aktuelle Blog hin ändere und auch mein aromatisches-blog dafür in die neue hier Blogroll kommt. Der Hinweis auf ein Blog, welches sich nicht weiterentwickelt (weil es ein neues Blog gibt) ist ja nicht so spannend und ich würde diesen sonst auch im Lauf der kommenden Wochen entfernen. Trotzdem fände ich einen Linktausch nach wie vor sehr schön, weil sich die Themen ergänzen. Grüße aus Berlin, Erik
Liebe Frau Zimmermann,
da auch auf meinen zweiten Kommentar hin keine Reaktion kommt, gehe ich mal davon aus, daß ein Linktausch zwischen meinem aromatischen blog und dem hier neu angelegten Blog aromapraxis hier vielleicht doch nicht von Interesse ist (was ich schade finde). Ich möchte auch nicht nerven.
Doch Links auf Internetseiten die sich nicht weiterentwickeln finde ich nicht so spannend und deshalb entferne ich jetzt den Hinweis auf Ihre alte Internetseite. Wenn Sie an einem Linktausch interessiert sind und mein Blog hier in ihre neue Blogroll eintragen, dann werde ich den Eintrag natürlich sofort erneuern.
Mit freundlichen Grüßen,
Erik Kormann
& schon gibt es einen Link auf das schöne neue Blog hier.
Grüße aus Berlin, Erik
Hallo Eliane!
Zwar nicht zum Thema, aber: Dein Buch ist ENDLICH bei Amazon gelistet. Ich habe es schon auf meinen Wunschzettel gesetzt. Ende April wird es wohl da sein. Ich bin schon gespannt.
Liebe Grüße, Nicole
P.S. Danke für diesen umfangreichen Blogbeitrag!
Hi Eliane,
bekomme ich auch einen Link bei Dir?
Viele Grüße,
Erik
hallo an alle LesereInnen und SchreiberInnen hier,
hm, eliane, weiss nicht recht in welchen Post-Kommentar dies fällt,..aber Selbstrühren passt irgendwie so gut zu…PARABENEN…
Wir in diesen “alternativen” Branchen wissen..es wurde herausgefunden, Parabene lagern sich bei Daueranwendung im menschlichen Gewebe ab..gerne in der weiblichen Brust…NUR..WIE kommen sie denn wieder raus, aus unseren Körpern? Gar nicht? (Hab mich noch nicht besonders schlau dazu gemacht im Netz). Oder ganz von allein?
Wenn doch, wie llange darf man rechnen dafür? Gibts vllt ein Paraben-Auflös-Ausleit-ätherisch Öl?
Was bedeutet das für Kinder?
Hm, ich dachte mir, Ihr seid hier aus so unterschiedlichen Branchen vertreten, vllt weiss jemand etwas dazu?
Meine Fragen sind ernst. Was bedeutet eine PHB-Ester, E 214 Allergie tatsächlich – ausser das Weglassen sämtlicher kommerziellen Mittel, in denen dieser Konservierungsstoff vertreten ist.
Heute telefonierte ich mit vier Laboren..oder bringt hier auch die klassische Ruth von Braunschweigs-Allergiemischung etwas?
Dank Euch, herzliche Güße
marta
Seit März noch keine Antwort, ist ja sonderbar. Parabene stinken sehr, werden dich viel Duftstoffe übertüncht, längst als große Allergieauslöser bekannt und sollten wirklich gemieden werden, auch wenn zu Ihrer Frage niemand schreibt. Es gibt gut alternative, natürliche Konservieret.
danke für deinen kommentar, ich habe leider selten zeit auf kommentare zu antworten, bin jedoch ohnehin oft mit marta in direktem kontakt. weiß jedoch nichts über ausleit-öle für parabene, versuche die dinger einfach zu vermeiden.
Hallo Eliane,
leider findet man nicht deine E-Mail und darum schreibe ich hier.
Wo kann man sich genau erkundigen, welche Richtlinien es aktuell für Kosmetikherstellung gibt? Hoffe du anwortest 🙂
LIEBE GRÜSSE!
Verstehe ich es nun richtig, dass ich jemandem ein Rezept , die Rohstoffe und meine Dienstleistung anbieten darf und dadurch um die ganzen Dinge wie Sicherheitszertifikat etc. rum komme? Muss ich mein Unternehmen dann trotzdem bei CCNP registrieren? Wo finde ich denn die gesetzliche Grundlage zu diesen Aussagen ?
Danke vorab :). Ein wirklich toller Artikel.
Hallo Eliane,
der Beitrag ist zwar schon etwas älter, jedoch sehr interessant für mich. Beantworte mir doch bitte folgende Fragen zum Artikel:
1) Normalerweise brauche ich Sicherheitszertifikate zum Verkauf von Kosmetika wie zum Beispiel einem Pflege Öl. Ebenfalls muss das Unternehmen welches verkauft im CPNP registriert sein und die Produkte dürfen nicht „in der Küche zuhause“ hergestellt werden. Nun schreibst Du, dass ich jemandem das Rezept und ich die Dienstleistung des mischens verkaufen darf. Kann ich damit die Regelungen für der EU Richtlinien umgehen ?
2) Du sprichst von einer einmaligen Dienstleistung. Darunter verstehe ich, dass Sie wirklich nur einmal geleistet werden. Was ist jedoch, wenn der selbe Kunde in einigen Wochen wieder das Rezept und die Dienstleistung kaufen möchte? Dann ist es ja nicht mehr einmalig oder?
3) Du sprichst davon, dass EINE Mischung gemacht werden darf. Was ist jedoch wenn der Kunde 2 verschiedene Öle in Auftrag gibt? Dann sind es ja 2 Mischungen oder?
4) Was genau verstehst Du unter „direkter Anwendung“
5) Darf man einfach so Basis und etherische Öle verkaufen, ohne jegliche Ausbildung oder Genehmigung?
6) Wie verhält es sich wenn man die Herstellung einfach an eine Aphotheke weiter gibt?
Ich danke Ihnen vorab für die Beantwortung meiner Fragen.
Grüße
P.F.
hallo p., ich schreibe seit 2008 blog-artikel, um laien zu informieren – bislang fast 700 artikel und völlig kostenfrei. bitte hab’ verständnis, dass ich alte artikel nicht nach recherchieren kann (und möchte), gerade im bereich der naturkosmetik gibt es regelmäßig veränderungen, aktualisierungen und vor allem leider auch verbote und einschränkungen. ich bin momentan mehr als vertieft mit dem endspurt der 6. neuauflage meines fachbuches. ie herstellung von winzigen mengen an kosmetischen mischungen ist ohnehin ein juristischer grauzonen-bereich. dienstleistung bedeutet logischerweise, dass der kunde auch öfters zu einem kommen kann, wie in einer werkstatt, wenn etwas gemacht werden muss, dann muss es eben gemacht werden, notfalls 2x täglich oder täglich oder wöchentlich. er darf auf mehrere produkte wie beim tischler – zwei stühle und ein regal – in auftrag geben. man darf eben nur nicht so ohne weiteres “auf vorrat” herstellen, dafür sind extreme hygienische bedingungen nach exakten vorschriften erforderlich, “logbücher” und rückstellmuster jeder einzelnen charge, die man produziert hat, bestimmte texte auf etiketten, warnhinweise etc. direkte anwendung bedeutet im prinzip “frische-kosmetik”, wie eine eiscreme, die gleich oder sehr schnell konsumiert werdden muss, nichts, was wochenlang hält. aber wie gesagt, das kann inzwischen schon wieder anders definiert sein. jeder darf ätherische öle verkaufen, solange er/sie keine heilsversprechen macht, wenn doch, kann man bei der lokalen IHK den nachweis-schein bzw die prüfung dazu ablegen (“drogenschein”). jede apotheke dürfte die rezepturen machen, vielen ist das jedoch zu aufwändig.
Hallo Frau Zimmermann,
gilt das heute noch genauso?
Mit bestem Dank und
freundlichen Grüßen
Petra T.
Oh je, ich habe erst nach Absenden
gesehen, dass Sie schon vor einem
Jahr geantwortet haben, dass Sie
Anderes um die Ohren haben.
Aber vielleicht wissen Sie doch, ob sich
durch die Neuregelung im 2013
Grundlegendes geändert hat.
Hoffe, Ihre Bücher verkaufen sich
wie geschnitten Brot!
Aromatherapie ist nicht so meins,
aber Hydrolate finde ich toll.
Viele Grüße nochmal,
Petra T.
ich bin diese ständigen gesetzlichen neuerungen und einschränkungen gründlich leid, darum studiere ich dieses thema immer seltener. so weiß ich nicht, was gilt und was nicht. man kann davon ausgehen, dass es eher schlimmer wird als liberaler. leider. ich mache einfach, was ich verantworten kann und was ich für richtig halte. und bin so bislang fast 30 jahre gut gefahren.