Anmerkung von Ende 2015: Inzwischen sieht die internationale Kennzeichnung von ätherischen Ölen etwas anders aus, es gibt neue Symbole (die orangefarbenen Symbole müssen seit diesem Sommer entfernt sein). JEDE Firma muss diese auf ihren Etiketten anbringen, wenn ihre ätherischen Öle als ‘Gebrauchsgegenstände’, beispielsweise zur Raumbeduftung, verkauft werden. Werden ätherische Öle als Kosmetika deklariert, wie inzwischen bei vielen Öle-Anbietern geschehen, MÜSSEN Hinweise zur Haltbarkeit ausgewiesen werden und bei Zitrusölen die Furocumarine weitestgehend entfernt sein (ein trauriger Eingriff in diese nachgewiesenermaßen antitumoral und stark stimmungsaufhellenden Moleküle). Ätherische Öle dürfen nicht als heilende oder therapeutisch wirksame Substanzen deklariert werden. Zu einigen wenigen festgelegten und standardisierten ätherischen Ölen nach DAB (deutsches Arzneibuch) dürfen gewissen Heilaussagen gemacht werden.

Hier kommt nun der ursprüngliche Artikel:

Seit einigen Jahren haben wir uns daran gewöhnt, dass auf den meisten Ätherische-Öle-Fläschchen das Gefahrensymbol Xn (Andreaskreuz) aufgedruckt ist. Wir kannten es bis zu dieser Vorschrift als Erkennungsmerkmal für giftige Chemikalien, etwa aus der Welt der Baumärkte (Lösungsmittel, Pinselreiniger, Kleber etc). Alle ätherischen Öle (und andere “Chemikalien”), welche über 10 Prozent Kohlenwasserstoffe enthalten, müssen entsprechend der Gefahrstoffverordnung mit diesem international gültigen Zeichen gekennzeichnet werden.
AromatherapieDa ein Großteil der ätherischen Öle mit einen hohen Anteil an Monoterpenen ausgestattet ist, gilt für sie die aufgedruckte (aufkleben nicht gestattet) Kennzeichnungspflicht mit dem Symbol (Größe und Farbe sind vorgeschrieben), verbunden mit einem ausgeschriebenen Gefahrenhinweis und dem aufgeklebten erhabenen Dreieck, das von sehbeeinträchtigten/blinden Menschen ertastet werden kann. Es ist schon irgendwie zynisch, dass ein Produkt, dass (bei korrekter Anwendung) die Gesundheit so wundervoll fördern kann (antibakteriell, kortisonartig-schmerzlindernd etc), als gesundheitschädigend gekennzeichnet werden muss. Ob demnächst auch Zwiebeln, Knoblauch, Meerretich & Co. den Aufdruck tragen müssen? Oder gar aus der Küche verschwinden müssen, denn sie können schwere Reizungen verursachen.
AiDA Aromatherapy Eliane ZimmermannNeben inhaltlichen Qualitätskontrollen, die für de Endverbraucher sicherstellen, dass er hochwertige und ehrliche Öle kauft, machen diese Vorschriften einen erheblichen Anteil am Preis des ätherischen Öles aus (öfters Etiketten neu und mit Zusatzfarbe drucken, sich ständig informieren, Anwälte bezahlen etc). Dazu kommen bei ‘Bio-Ölen’ die hohen Kosten für die zusätzlichen jährlichen Kontrollen und Siegel. Letztendlich ist das Billigste im Fläschchen das ätherische Öl. Davon erhalten diejenigen Personen, die auf dem Feld arbeiten, sich bücken und krummlegen beim Vermehren, Pflanzen, Jäten, Ernten und Destillieren nur einen verschwindend geringen Anteil.
Um die Symbole “ätzend” und “giftig” umgehen zu können, steht es den Lieferanten frei, bestimmte Inhaltsstoffe durch Verdünnen ihrer Öle, in den zulässigen, nicht mehr kennzeichnungspflichtigen Bereich zu bringen. Firmen, die eher gut geschulte Fachpersonen beliefern, verzichten unter Umständen lieber auf das Verdünnen, um den Therapeuten die Freiheit zu lassen, das pure Öl so zu verdünnen, wie sie es für die jeweiligen Patienten für erforderlich halten. Firmen, die den breiten Markt bedienen, möchten vermutlich nicht durch Totenkopf & Co. verschrecken und setzen die Vorschriften um, verdünnen also. Beim deutschen Marktführer Primavera sieht es derzeit so aus:

  • Anissamen (Pimpinella anisum): 24% in Weingeist/in ethanol (ethyl alcohol)
  • Eisenkraut Grasse (Aloysia triphylla): 10% in Cymbopogon citratus
  • Basilikum (Ocimum basilicum): 10% in Weingeist/in ethanol
  • Estragon (Artemisia dracunculus): 12% in Weingeist/in ethanol
  • Fenchel (Foeniculum vulgare): 19% in Weingeist/in ethanol
  • Frangipani (Plumeria alba): 20% in Weingeist/in ethanol
  • Ginster (Spartium junceum): 15% in Weingeist/in ethanol
  • Iris (Iris pallida): 95%, 5% Champaca
  • Iris (Iris pallida): 1% in Weingeist/in ethanol
  • Lorbeer (Laurus nobilis): 30% in Weingeist/in ethanol
  • Magnolienblüte (Michelia alba): 15% in Weingeist/in ethanol
  • Melisse: 30%, 70% in Lavandula
  • Mimose (Acacia dealbata): 15% in Weingeist/in ethanol
  • Moschuskörner (Hibiscus abelmoschatus): 15% in Weingeist/in ethanol
  • Neroli (Citrus aurantium flower): 10% in Weingeist/in ethanol
  • Osmanthus (Osmanthus fragrans): 5% in Weingeist/in ethanol
  • Oud (Aquilaria malaccensis): 5% in Weingeist/in ethanol
  • Rose (Rosa damascena from different countries) bulgarisch, indisch, persisch, türkisch, türkisch bio: 10% in Weingeist/in ethanol
  • Thymian Thymol (Thymus vulgaris): 19% in Weingeist/in ethanol
  • Tuberose (Polianthes tuberosa): 5% in Weingeist/in ethanol
  • Veilchenblätter (Viola odorata leaves): 13% in Weingeist/in ethanol
  • Zimtblätter (Cinnamomum zeylanicum leaves): 6% in Weingeist/in ethanol
  • Zimtrinde (Cinnamomum zeylanicum bark): 60% in Weingeist/in ethanol

Etliche Öle werden aus Kosteneinspargründen verdünnt, vor allem die blumigen Düfte (Champaca, Frangipani, Ginster, Iris, Magnolienblüte, Mimose, Neroli, Osmanthus, Tuberose, Veilchenblätter), auch Moschuskörner und Oud sowie “Eisenkraut” und Melisse wären pur unnötig teuer. Bei Anis, Fenchel, Basilikum, Estragon geht es um die angeblich lebertoxischen phenolischen Verbindungen, vor denen die VerbraucherInnen geschützt werden sollen, genau so in Lorbeer und Rose, deren “gefährlicher” Inhaltsstoff Methyleugenol angeblich die Konsumenten schädigen kann (ja, pures Rosenöl ist dem Gesetzgeber in naturkosmetischen Produkten zu gefährlich!). Zimtblätteröl enthält eine Spur Safrol, vor dieser phenolischen Verbindung muss geschützt werden. Bohnenkraut, Oregano und Thymian Thymol müssen aufgrund ihres Anteils an Thymol und Carvacrol verdünnt werden (oder erstere werden sogar ganz aus dem Programm genommen), ähnlich hautreizend wirkt Cinnamal (Zimtaldehyd) in Zimtrindenöl.
Für Kenner ist es interessant, dass potenziell hautreizende Öle wie Bay, Nelke und Tulsi (Heiliges Basilikum) nicht verdünnt angeboten werden müssen. Auch ein Öl, mit dem man bei grob übertriebener Einnahme (circa 5 ml) jemanden töten könnte, wird bislang nicht reguliert. Ein anderes, das abortiv wirkt, kann man gerade jetzt öfters auf Weihnachts(floh)märkten kaufen.

European (and worldwide) regulations are becoming stricter every year, so many essential oils have to carry symbols which appear frightening to the consumer who isn’t educated in aromatherapy. If companies choose to avoid the symbols for ‘irritant’ and ‘toxic’ they have to dilute the essential oils which contain thymole, carvacrole, safrole, methyleugenol (rose!) and methylchavicol. Most absolutes from flowers are diluted for price reasons as are the essential oils of agarwood and ambrette. Some of the most toxic oils though – one can kill after the ingestion of 5 ml, the other can be abortive – are still freely available without any warnings.

PS Monika Volkmann hat in ihrem Blog auf eine gute Sendung (auch per Internet) zum Thema MRSA – resistente ‘Klinikkeime’ – aufmerksam gemacht, damit sollte sich wirklich jeder beschäftigen, denn man weiß nie, ob bzw. wann man in eine Klinik kommen könnte. Und man sollte wissen, dass die Gefahr durch bestimmte ätherische Öle deutlich eingedämmt werden kann (siehe dazu in der rechten Spalte die Liste der Kategorien, ich habe bereits öfters darüber geschrieben). Die auf MRSA-Opfer spezialisierte Anwaltskanzlei informiert über die rechtlichen Aspekte auf ihrer Website.