Ich freue mich sehr, dass es in Kontinental-Europa nun endlich möglich geworden ist, diesen unseren Beruf als AromapraktikerInnen aus der fast illegalen Grauzone ins sommerliche Tageslicht zu rücken (in Großbritannien und hier in Irland werden wir viel besser behandelt!). Was ich 1992, als die berufliche Niederlassungsfreiheit für die EU entstand, für Deutschland erhoffte, ist nun in Österreich möglich geworden. Vielen Dank für die beharrlichen Anläufe und Mühen, die Ingrid Karner – einst Absolventin der AiDA-Ausbildung – und alle ihre Mitstreiterinnen unternommen haben! Dieser helfende Beruf ist viel zu wertvoll, um mit Hokuspokus, unseriöser Esoterik oder Waschmittelwerbung verwechselt zu werden. Nun dürfen wir hoffen, dass dieser dufte Funke den Weg von Süden nach Norden gehen wird und von Osten nach Westen, so dass Deutschland – und möglichst auch andere benachbarte Länder – davon profitieren werden. Zum Lesen des Zeitungsartikels Bild anklicken, die Pressemeldung der VaGA lautet folgendermaßen:

Ingrid_Karner“Seit der Gründung der Vereinigung für ärztlich geprüfte Aromapraktiker (VaGA) im Jahr 2006 setzte sich die Vorsitzende, Ingrid Karner, mit dem gesamten Vorstandsteam für die Etablierung eines gebundenen Gewerbes für Aromapraktiker/innen in Österreich ein. Ein gebundenes oder reglementiertes Gewerbe stellt eine Sicherstellung der Qualität und der Berechtigungen zur Ausübung eines Berufes dar. Gebundene oder reglementierte Gewerbe in Österreich sind beispielsweise: Drogisten, Kosmetikhersteller, Tischler, Augenoptiker, Baumeister, Lebens- und Sozialberater usw. Für die Erlangung dieses Gewerbes ist eine definierte Ausbildung zu absolvieren und eine Befähigungsprüfung (= Meisterprüfung) abzulegen. Erst dann darf man den Beruf mit allen damit verbundenen Berechtigungen ausüben. Bei der Gala zu Verleihung des 1. Awards “thescenteddrop” am 15.6.2013 in Graz-Umgebung wurde von Herrn KommR Dr. Veit Nitsche bekannt gegeben, dass dies nun umgesetzt werden kann. Das bedeutet, dass all jene, die eine von der VAGA-zertifizierte Ausbildung zur Aromapraktiker/in absolviert haben und eine Befähigungsprüfung (im Beisein von Herrn Dr. Nitsche) ablegen, das Teilgewerbe zur Erzeugung von kosmetischen Produkten (im chemischen Gewerbe) anmelden können. Details sind gerade in Arbeit. Anfang Juli werden auf der Website der VAGA alle wichtigen Informationen, die zur Erlangung des Gewerbs nötig sind (bzw. auch Übergangsregelungen für bereits zertifizierte VAGA-Mitglieder) veröffentlicht.”

Informationen über Hintergründe, Bedingungen und Kosten sind hier (klick!) zu finden.