Bei einem meiner regelmäßigen Telefonate mit Prof. Dr. Wabner erwähnte er kürzlich ein Thema, das mal wieder an uns allen vorbei gerauscht ist. Das Deutsche Arzneibuch (DAB) wird immer mehr vom Ph Eur., der Europäischen Pharmakopoe, die in Straßburg ausgeheckt wird, abgelöst. Das heißt im Klartext, dass deutsche Vorschriften bezüglich was ein Arzneimittel ist und was nicht, immer mehr europäischen Definitionen und Regulationen weichen werden. (Wer sich mal in die Sprachungetüme des deutschen Arzneimittelgesetzes AMG einlesen möchte, kann sich hier vergnügen).

Laut Dr. Wabner lief Ende Januar 2009 eine Frist ab, in der allerlei Mittel – auch ätherische Öle – relativ einfach und kostengünstig als Arzneimittel für das Ph Eur. registriert werden konnten. Nach dieser Frist, also derzeit, kostet so eine Registrierung circa 15.000 Euro pro Mittel. In der Ph Eur. sind ätherische Öle als Arzneimittel vorgesehen, so Dr. Wabner. Es gibt dafür drei Definitionen (stark vereinfacht wiedergegeben):

  • Arzneimittel sind alle Stoffe/Rezepturen, die als solche angemeldet sind. Ferner sind
  • Arzneimittel alle Stoffe, die medizinisch angewendet werden. Auch sind
  • Arzneimittel alle Stoffe, die in der Literatur als mit medizinischem Nutzen beschrieben sind.

Die zweite und dritte Definition trifft eindeutig zu. Ob ätherische Öle somit in naher Zukunft in den Hoheitsbereich von Apotheken kommen werden oder als freiverkäufliche Arzneimittel in Drogeriemärkten und Discountern verkauft werden dürfen, entzieht sich derzeit meiner Kenntnis. Auf Abfüller und Vertreiber von ätherischen Ölen werden vermutlich so oder so noch strengere Anforderungen zukommen als sie ohnehin schon bestehen. Wer den Nerv hat und englisch versteht, kann sich auf dieser Seite mal anschauen, welche ätherischen Öle bereits aufgeführt sind, hier sind Erläuterungen zur PhEur. nachzulesen.

Nun habe ich ja kürzlich berichtet, dass Primavera angefangen hat, ätherische Öle als Kosmetika zu deklarieren. Clever gedacht! Doch die europäische Kosmetikverordnung ist sehr streng und man brütet an immer mehr Verboten. Da ein guter Anteil aller ätherischen Öle, die wir auf dem deutsch/schweizerisch/österreichischen Markt haben, kleine Mengen an Methyleugenol enthalten, dieses aber aufgrund eines angeblichen Krebsverdachtes (überzogene und realitätsfremde Tierversuche) nur noch in “homöopathischen Mengen” in Ölen enthalten sein darf, müssen alle diese Öle (Rose, Basilikum, Lorbeer, Fenchel, Anis, Sternanis, Piment, Muskatnuss, Myrte, Zimt und viele mehr) chemisch oder per Nachdestillationen/Fraktionierung von dem “Teufelszeug” befreit werden.

Auch darf Kosmetik keine Furocumarine enthalten (Hautkrebs-Verdacht, siehe aber genau das Gegenteil zeigende Studie), das bedeutet dass alle Zitrusöle mehr oder weniger verändert werden müssen. Als Beispiel nannte Dr. Wabner Zitronenöl: Es darf 1 ppm (parts per Million) an Furocumarinen enthalten. Gutes Zitronenöl enthält jedoch über 13.000 ppm und gilt damit in seiner naturbelassenen Form bei den Eurokraten auch als Teufelszeug. Das Wort “naturbelassen” ist also von Gesetzes wegen immer weniger möglich.

Ein weiterer beliebter Trick ist auch nicht mehr gesetzeskonform: das Wickeletikett, zumindest wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Warnzeichen und Warnsätze im Inneren versteckt sind. Diese müssen sich außen befinden und auf den ersten Blick erkennbar sein. Neuerdings müssen die 26 angeblichen Allergene nicht nur kommentarlos aufgelistet werden, sondern sie müssen eingeleitet werden mit “xx-öl mit folgenden Allergenen”. Schöne neue Welt! Und ohne Jurastudium haste ohnehin verloren, ja, mich frustriert diese Über-Regulierung zutiefst. Und wer reguliert und kontrolliert beispielsweise Frittenbuden und Restaurants, wo hochgradig oxidierte und gesundheitsschädliche Fette, die man schon von weitem riechen kann, zu innerlichen Einnahme verkauft werden?