Ich bekam dieser Tage das Angebot, für eine große und bunte Website zu werben, wo Retortendüfte Raumbeduftungsmöglichkeiten in allen Farben, Varianten und Preiskategorien angeboten werden. Mir wurde wieder einmal bewusst, was für ein riesiger Markt inzwischen entstanden ist.
Parallel dazu kam die Anfrage einer besorgten Person, die von ihrer Heilpraktikerin ein ätherisches Öl für ihr spezielles Gesundheitsproblem empfohlen bekommen hatte. Sie fragte dann bei mir besorgt nach (bin ich denn Aroma-Pedia???? 😉 ), wo sie denn dieses Öl ohne das Andreaskreuz bekommen könnte. Deswegen muss ich hier mal klar darstellen, warum dieses lästige Zeichen – zumindest auf naturreinen ätherischen Ölen – keine Sorge bereiten sollte. Und ich hoffe, dass diese Person nicht ihr empfohlenes „Aroma-Öl“ ohne Andreaskreuz kaufen wird, denn dann wird es höchstwahrscheinlich nicht geeignet sein, um ihr gesundheitliches Problem zu korrigieren, vielmehr könnte es ihr dann sogar schaden. Oder sie erwischt bereits ein ganz neues Öl, denn viele Ölefirmen deklarieren seit Kurzem einen Teil ihrer ätherischen Öle als Kosmetika und brauchen dann das Andreaskreuz nicht mehr aufzudrucken. Auch wenn der Inhalt der Gleiche geblieben sein wird. Zitrusöle werden allerdings vermutlich mit dem orangefarbenen Warnhinweis gebrandmarkt etikettiert verbleiben, da sie, würden sie per Umdeklarierung zum Kosmetikum mutieren, ohne Furocumarine daher kommen müssten und gerade diese Stoffe machen die stark stimmungsaufhellende Wirkung dieser Ätherisch-Öl-Gruppe aus.
Ich weiß gar nicht mehr, wann das fatale Zeichen, das wir als Warnung auf Maler- und Lackiererzubehör und auf heftigen Putzmitteln kennenlernten, für die Etiketten ätherischer Öle Pflicht wurde. Ich war alarmiert und ging davon aus, dass der Verkauf einbrechen würde. Denn aufmerksame Kunden werden davon verunsichert. Öleanbieter hatten immense Kosten zu tragen, weil die Etiketten neu designt werden mussten und bei nicht allzu farbigen Etiketten musste eine zusätzliche Farbe in der Druckerei mit finanziert werden. Doch insgesamt lief alles ganz gut ab, ich weiß jedoch freilich nicht, ob die synthetischen Aromaöle (dieser Name bezeichnet meistens Duftlampenöle aus der Retorte) nicht Aufwind bekamen und seitdem besser verkaufbar sind. Denn ein Duftkompositeur kann in seinem Labor eben die Stoffe, die in einem naturreinen Öl zur Andreaskreuz-Pflicht führen, einfach weg lassen und vermeintlich harmlose Nuancen nach Belieben hinzufügen. Je fruchtiger und quietschiger es duftet, desto besser.
Das Andreaskreuz mit dem Xn wurde gemäß der global geltenden Gefahrstoff-Verordnung für fast alle ätherische Öle eingeführt, da sie mehr als 10 Prozent flüchtiger Monoterpene enthalten. Es signalisiert, wie auch der Text dazu, dass wenn man diese Produkte (in größeren Mengen) verschluckt, sie die Lunge reizen können. [Demnächst wird ein noch harscherer Warnsatz Pflicht.] Es handelt sich nicht um per se giftige, sondern um stark flüchtige Inhaltsstoffe, die aus winzigen Molekülen bestehen (und bei falscher Anwendung Schäden verursachen können). Es wird bei dieser Kennzeichnung nicht unterschieden, ob es sich um einen chemischen und auch in winzigen Mengen toxischen Stoff handelt oder um natürlich und in ganz vielen Lebensmittel vorkommende Moleküle.
Auch Zitronen und Orangen müssten vermutlich diesen Aufkleber tragen, wenn die Vorschriften konsequent wären, denn die Schalen enthalten u.U. mehr als 10% dieser flüchtigen Monoterpene. Auch Tomaten, Aprikosen, Kirschen, Sellerie, Zwiebeln, Knoblauch, Bärlauch etc enthalten diese flüchtigen Moleküle namens Monoterpene. Interessant ist, dass eines dieser Monoterpene (Limonen) sogar antitumoral wirkt, wie in etlichen wissenschaftlichen Arbeiten Studien nachgewiesen werden konnte. Diese Moleküle sind sind also bei korrekter Anwendung sogar ur-gesund (nur nicht zum Trinken geeignet, wie auch Kochsalz nicht zum Auslöffeln geeignet ist.)
Ich habe dieses Thema bereits beschrieben, beispielsweise hier und hier (auf gefettete Wörter klicken!). Wer wirklich verlässliche Öle kaufen möchte, kann Firmennamen hier direkt über den aktiven Link anschauen! Ich kenne alle aufgeführten Firmengründer und/oder Geschäftsführer (oder entscheidende MitarbeiterInnen) persönlich. Diese Liste bedeutet natürlich nicht, dass es nicht noch andere zuverlässige Firmen gäbe, ich kann nicht alle kennen!
ICH FRAG MICH, WARUM ES KEIN ANDREASKREUZ AUF DEN MEDIKAMENTEN GIBT!!!
WIESO WURDE DIES NIE EINGEFORDERT????
NA WARUM WOHL, DIEJENIGEN DIE DIE SALUTOGENESE NICHT WOLLEN – DA SIE JA GESCHÄFTSSCHÄDIGEND IST – HABEN EINE GRÖSSERE LOBI :
SALUTO SUSANNE – DGKS – AROMAPFLEGEFACHFRAU GuKG
Liebe Eliane,
aber eine große marktführende Fa. bietet sogar Bergamotteöl ohne Furanocumarine an, obwohl dies vor Jahren genau dort in Schulungen stark verpönt wurde….. tzzzz, tja wie sich die Zeiten ändern.
Das Andreaskreuz wird bald verschwunden sein und dann sieht es so aus, wie es Monika zeigt ( http://a-p-f-d.blogspot.de/2012/03/der-irrsinn-des-aktuellen-labelings-von.html ). Die Einstufung und Kennzeichnung nach GHS (Global Harmonisiertes System) basiert auf den intrinsischen Eigenschaften der betrachteten Stoffe und Gemische. Die CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) regelt inhaltlich Einstufung, Kennzeichnung und Verpackungsanforderungen und bis 2015 müssen auch Gemische so gekennzeichnet sein ( wie die Stoffe jetzt schon).
Weg fällt z.B das Andreaskreuz mit den Kennbuchstaben
Xn (Gesundheitsschädlich) u. Xi (Reizend).
Dafür kommt:
„Gesundheitsgefahr“ ( der schwarze Oberkörper mit der“ inneren Explosion“ im roten auf der Spitze stehenden Quadrat);
“Ausrufezeichen“ (schwarzes Ausrufezeichen im roten auf der Spitze stehenden Quadrat) und die „Gasflasche“ neu hinzu.
Sowie die Signalwörter „GEFAHR“ für die schwerwiegenden Gefahrenkategorien und „ACHTUNG“ für die weniger schwerwiegenden Gefahrenkategorien.
Das Orange ist zwar weg, sieht jedoch nicht wirklich besser aus.
Der Lieferant eines Stoffes oder Gemisches ist für diese Kennzeichnung verantwortlich. D.h., wenn die ÄÖ „losgeschickt“ werden, müssten sie alle so gekennzeichnet sein. Sie werden grundsätzlich als chemische Substanz mit entsprechenden Eigenschaften behandelt. Im ehrwürdigen Gildemeister/Hoffmann spricht man auch schon von chemischen Stoffen, denn die ÄÖ-Pflanze hat z.B. durch die Destillation eine „Bearbeitung“ erfahren, mehr oder weniger chemische Reaktionen. Würde aus dem gleichen Pflanzenmaterial eine Infusion hergestellt (Teeaufguß) hätte sie keine Kennzeichnung.
Ursprünglich sind alle ÄÖ „gefährlich gekennzeichnet“, wenn sie dann auf ihrem Weg zum Verbraucher z.B.: ein Arzneimittel, ein Kosmetikum, ein Lebensmittelaroma, ein Futtermittelzusatz usw. werden, verlieren sie diese Warnhinweise (müssen dann nur nach ihrem neuen „Outfit“ gekennzeichnet werden) nur die ÄÖ, die für die Raumbeduftung bestimmt sind (Bedarfsgegenstand) bleiben „gefährlich chemisch“ und behalten die Sicherheits- und Warnhinweise.
Ich glaube, da ÄÖ nicht als unveränderte Naturstoffe betrachtet werden (wie Heil- oder Wildkräuter) und die Erforschung ihrer Einzelstoffe so umfassend ist, sind sie gesetzlich zum chemischen Stoff bzw. Gemisch geworden. Durch ihren bestimmungsgemäßen Verwendungszweck (Absicht der Verwendung) fallen sie dann unter die entsprechenden Gesetze mit deren Regelungen.
Zu der ganzen Kennzeichnungsgeschichte ist über das für die CLP-Verordnung zuständige http://www.umweltbundesamt.de (Publikationen) und die http://www.baua.de (REACH-Help desk) etwas zu finden.
Tut mir leid, daß mein Kommentar so lang geworden ist.
Lieben Gruß Christine