Ich bekomme diese Frage so oft gestellt, dass es mal wieder Zeit wird, etwas dazu zu sagen. Ich bin weder Juristin noch bin ich tätig beim Berufsverband, der für diese Themen der „Grauzone“ der komplementär ohne HP-Bestallung behandelnden Menschen zuständig ist (DGAM in Hannover). Doch da die Lage insgesamt recht klar ist, liste ich weiter unten die wesentlichen Themenbereiche auf und lade dazu ein, weiter über die angegebenen Links zu forschen. Wie immer im juristischen Bereich, gibt es Grauzonen, diese betreffen die Arbeit mit Produkten, die mehrere Eigenschaften in sich vereinen, ganz besonders.

Denn es ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen, dass ein Produkt gleichzeitig duftet, pflegt, Flecken löst, Stimmungen beeinflusst und gar noch eitrige Wunden heilen kann! Der Gesetzgeber möchte jedem Produkt die eine Wirkung, oder allenfalls eine Gruppe von Wirkungen zuschreiben, diese sind vom Kunden bestimmungsgemäß anzuwenden! Ein Klostein duftet, ein Shampoo reinigt die Haare, ein Pinselreiniger entfernt Farbe, eine Zugsalbe heilt schlimme Wunden. So muss es sein, wenn es nach den Vorschriften ginge.

Perfekte Rundum-Behandlung

Nun arbeiten wir jedoch mit diesen duftenden “eierlegenden Wollmilchsäuen”. Und genau das fasziniert uns so. Wir können ätherische Öle nicht an Menschen anwenden, nur um drei Falten zu lockern, vermutlich verbessern wir mit genau dieser Behandlung die Stimmung der betreffenden Person, vielleicht verschwindet sogar zufällig ein Eiterpickel durch die Anwendung und den Rest des Öles könnten wir noch nehmen, um das Waschbecken zu reinigen und zu desinfizieren 😉 Wir bewegen uns in einem interessanten und extrem vielfältigen Berufsfeld, dass von all den Gesetzen, die uns betreffen, nur schwer festzunageln ist!

Es gibt übrigens ein hervorragendes Buch genau über dieses Themenfeld, auch wenn ich es in Irland nicht benötige, denn hier ist Lage viel liberaler, empfehle ich es gerne, leider ist es nur noch antiquarisch erhältlich: Marie Sichtermann – Heilkunde, Therapie und Selbständigkeit: Das Handbuch für die Praxis.  Was für Deutschland ganz eindeutig ist und in den entsprechenden Gesetzen nachzulesen ist, liste ich im Folgenden mal kurz auf, für genauere und detaillierte Vorschriften bitte die jeweiligen Gesetze konsultieren (für Österreich bitte im umfassenden Fachbuch von Evelyn Deutsch nachlesen, in der Schweiz ist die Gesetzeslage von Kanton zu Kanton manchmal leicht, manchmal erheblich unterschiedlich):

  • Heilen bzw therapieren darf nur Arzt oder HP, egal ob voller HP oder HP Psych (siehe Heilpraktikergesetz). Entsprechende Aussagen zu Therapie und Heilung dürfen nur von diesen Berufsgruppen in Werbung und im Pat-Gespräch formuliert werden. Hebammen haben eine Sonderposition.
  • Diagnose und Anamnese ist auch nur diesen Berufsgruppen erlaubt.
  • Produkte (auf Vorrat) mischen dürfen Ärzte und HPs wiederum nicht. Das dürfen nur dazu zugelassene Apotheken und speziell ausgerüstete und geschulte Privatmenschen (siehe Kosmetikverordnung der EU).
  • HPs und Ärzte dürfen keine Mittelchen verkaufen.
  • Jeder darf die eine Mischung für die eine Behandlung machen und anwenden. JEDER. Das wurde kürzlich von einem Gutachten, das Primavera von einem Juristen erarbeiten ließ, bestätigt. Doch es gibt Neider, Meckerer und bürokratisch orientierte Menschen, die behaupten, das dürfe man nicht.
  • Mit nach Hause geben, auch wenn es Reste sind, wird kritisch und nicht wirklich einheitlich betrachtet. Zu einer meiner ausgiebig ausgebildeten Schülerinnen kam immer wieder ein Mann von einem Amt und wollte wissen, was sie mit den Resten der Ölmischungen ihrer Behandlung mache. Mitgeben sei nicht erlaubt. Erlaubt ist es jedoch, wenn die KundIn ihre Behandlungsmischung vor Ihren Augen und mit Ihrer Hilfe selbst zusammen mischt: x Tropfen von xyz in jene Flasche mit Mandelöl geben, sie darf schütteln… dieses von ihr angefertigte Behandlungsprodukt wird für die Behandlung verwendet, sie darf freilich die Reste ihres eigenen Produktes mitnehmen… Kreativität ist gefragt!
  • Wer berät und behandelt, braucht einen Gewerbeschein. Und muss Steuern zahlen.
  • Massieren darf in Deutschland JEDE(R), man denke an die Rotlicht-Damen 😉 (in diesem Beruf ist der nicht nur in anderen Fällen erforderliche Gewerbeschein wichtig, sondern auch Vorschriften/Checks vom Gesundheitsamt). Therapeutische, heilende, medizinische Massagen dürfen nur obige Berufsgruppen plus PhysiotherapeutInnen. Wohlfühlmassagen, Massagen zum Ausgleich von Körper und Seele, Entspannungsmassagen, Schönheitsmassagen, der Dichter-Fantasie sind keine Grenzen gesetzt, solange niemals suggeriert wird, dass ein Anspruch auf Heilung bestehen könnte… (aber heilt eine Kosmetikerin nicht auch irgendwie Haut und Seele? Die Grenzen sind also fließend, sogar sehr fließend, dazu einige Gedanken in meinem uralten Artikel über die uns Menschen innewohnende Ordnung).
  • Beraten darf JEDE(R), jedoch auch hier gilt: keinerlei medizinisch-therapeutische-heilende Aussagen. Allenfalls mit Vorsicht „Im Buch xy steht, dass xy-öl bei xyz wirkt.“ oder „Meine Großmutter nahm dieses Öl gerne, um ihre Krampfadern zu pflegen“. Kosmetisch pflegen, einreiben, auftragen etc ist JEDEM erlaubt.
  • Die neue Mode mit der oft sehr unverantwortlich praktizierten Methode der DIY-MLM-Aromatherapie (“ist ja alles natürlich und hat nie Nebenwirkungen”), also möglichst viele und teure MLM-Öle (Multilevel-Marketing, Empfehlungs-Marketing, Schneeball-Marketing) verkaufen mit möglichst wenig Schulung über die Wirkungen der ätherischen Öle. Stattdessen sind die auf diese Weise tätigen Personen durch durchaus beneidenswert raffinierte Verkaufsschulungen regelrecht gehirngewaschen geworden. Den Kaufdruck, bestimmte Umsätze für die entsprechenden Milliarden-Unternehmen zu erzielen, geben sie an potenzielle Kunden weiter, oft mit umso wilderen therapeutischen Versprechen. Letzteres ist eindeutig nicht erlaubt, weder mündlich noch auf irgendwelchen “sozialen”-Medien-Kanälen.
  • Im Zweifelsfall erwirbt man den Sachkundenachweis, genannt „Drogenschein“ bei der lokalen IHK, diesen kleinen Kurs absolvierte ich auch vor langer Zeit. So dürfte ich als „kleine Drogistin“ zumindest die gut 20 im DAB festgelegten ätherischen Öle mit Heilungsbeschreibung empfehlen und gar verkaufen. Doch ich lebe ja in Irland, hier ist vieles in diesem Bereich deutlich einfacher.

Lehrgang Aroma-Gesundheitspraktiker/in zum Absichern

Wirklich sehr empfehlenswert ist der Lehrgang zur Gesundheitspraktikerin bei der DGAM , ich beschrieb meinen Kurs in diesem Artikel auch in diesem Artikel beschrieb ich die Gedanken, die zu einer komplementären Gesundheitsberatung gehören sollten, auch in diesem Text geht es um die Gesundheitsberatung. Insbesondere der Kurs bei Christine Lamontain in Jena ist super empfehlenswert, sie darf dieses Zertifikat zur Aroma-Gesundheitsberaterin vergeben. Sie unterrichtet dieses Thema regelmäßig, so auch im Hunsrück an der Schule Vivere von Sabrina Herber.

Übrigens: Das Suchfeld im Blog, das zu den älteren Beiträgen führt (immerhin 36 Beiträge hatte ich unter „Gesetze“ abgelegt, für jedermann anzuklicken und kostenlos zu lesen, wird wohl leider selten gefunden oder konsultiert. Folgenden noch recht aktuellen Artikel über ein weiteres Unsicherheitsthema der Gesetze empfehle ich, weitere Themen in dieser juristischen Kategorie sind hier zu finden.

WERBUNG :: Im 120 Minuten langen webSeminar gibt es noch mehr detailliertere Informationen zu diesem Bereich:  Zwischen Aromatherapie und Gesetz – was ist erlaubt und was nicht, Infos und Buchung hier. Insbesondere werden wir das oben erwähnte Gutachten erläutern sowie die vorgeschriebenen Gefahrenzeichen und ihren Einsatz auf ätherischen Ölen erläutern: Wer darf und wer muss auf welchen ätherischen Ölen welche Piktogramme aufdrucken.

Im ersten Teil von mehreren Duft-Talks ‘Ätherische Öle zwischen Petrischale und pflegenden Händen’ wird in unterhaltsam-lockerer Weise ein Zugang zu wissenschaftlichen Experimenten rund um ätherische Öle ermöglicht. Pro und Contra solcher Studien werden erklärt, (teils berechtigte) Kritik und arrogante Haltungen zur klinischen Aromatherapie werden erläutert. Dazu werden weltbekannte Forscher (und ihre Bücher) vorgestellt, wunderbare Erkenntnisse werden nach Themenbereichen präsentiert: Studien zu Schmerzen, Studien zu Schlafstörungen, Studien zu Infektionen, Studien zur Begleitung von Krebstherapien, Studien zu Wechseljahres-Störungen etc. Und wie immer bei uns: wir zeigen einfach umzusetzende Rezeptideen auf und verschicken ein ausführliches Skript mit Links zu den relevanten Arbeiten. Im besten Sinn wird somit das “Handwerkszeug” erlangt, um gegenüber Pflegedienstleitungen, Chefs, Kritikern etc sachlich argumentieren zu können. Zum webSeminar geht es hier.