Was stark wirkt, wird auch gerne stark bekämpft, auch wird regelmäßig mit rufschädigenden reißerischen Artikeln darüber geschrieben: Teebaumöl (Melaleuca alternifolia) ist keine Ausnahme. Wieder einmal werden nicht nur „Äpfel mit Birnen“ verglichen, sondern Menschen, die eine Spur Teebaumöl auf Wunden oder Aknepickel geben, werden mit (vermutlich nicht verdünntem) Teebaumöl wochenlang zwangsernährten Nagetieren verglichen. Schaut euch mal Fotos dieser bedauerlichen Kreaturen an, beispielsweise hier.
CMR: angeblich cancerogen (kanzerogen), mutagen und die Fortpflanzung beeinträchtigend
Die CMR-Einstufung von Teebaumöl (Repr. 1B, H360Fd) ist derzeit beschlossen, jedoch noch nicht vollständig in geltendes EU-Recht (CLP‑Anhang VI und damit Kosmetikverbot) umgesetzt; sie gilt also noch nicht praktisch-verbindlich, sondern befindet sich im Übergang. Erstmal ein kleine Zusammenfassung zum Jura-„Latein“ (wer sich die 82 Seiten ‚Scientific Opinion on Tea Tree Oil‘ vom 30.10.2025 antun möchte, kann sich das entsprechende EU-Dokument hier runterladen), ansonsten bitte nach dem Foto mit dem Brillenträger weiter lesen.

Was bedeutet CMR-Einstufung?
CMR ist die Abkürzung für „cancerogen, mutagen, reproduktionstoxisch“, also krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend (Studien, die belegen, dass Teebaumöl antitumoral wirkt sind weiter unten nachzulesen). Rechtsgrundlage ist die EU‑CLP‑Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, die festlegt, wie Stoffe und Gemische zu klassifizieren, zu kennzeichnen und zu verpacken sind. CMR‑Stoffe werden in Kategorien eingeteilt: 1A (beim Menschen nachgewiesen), 1B (stark beim Tier belegt, Verdacht beim Menschen) und 2 (Verdachtsstoffe mit geringerer Evidenz).
Für Kosmetika gilt ergänzend die EU‑Kosmetikverordnung (EG) 1223/2009, die CMR‑Stoffe derKategorien 1A und 1B grundsätzlich verbietet, solange sie nicht unter engen Bedingungen von der EU‑Kommission ausnahmsweise zugelassen werden. Für andere Verbraucherprodukte (etwa technische Sprays oder Reinigungsmittel) gelten dagegen vor allem Kennzeichnungs‑ und Arbeitsschutzpflichten, aber kein generelles Vermarktungsverbot.
Teebaumöl besteht aus einem komplexen Gemisch von etwa 100 Einzelkomponenten, wobei Terpinen‑4‑ol typischerweise den Hauptanteil ausmacht. Polen hat 2022 bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) einen Vorschlag für eine harmonisierte CLP‑Einstufung eingereicht, in dem unter anderem Reprotoxizität diskutiert wurde. Nach öffentlicher Konsultation hat der Risk Assessment Committee (RAC) der ECHA im November/Dezember 2023 entschieden, Teebaumöl als reproduktionstoxisch Kategorie 1B (H360 – „kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen“) einzustufen, und zwar strenger als ursprünglich nur Kategorie 2 vorgeschlagen.
Mit der Annahme dieser RAC‑Opinion durch ECHA am 30.11.2023 liegt eine harmonisierteCMR‑1B‑Einstufung von Teebaumöl vor, die anschließend über eine Anpassungsverordnung anden technischen Fortschritt (ATP) in Anhang VI der CLP‑Verordnung aufgenommen wird.Fachjuristische Dienste und Branchenverbände gehen deshalb davon aus, dass Teebaumöl im EU‑Kosmetikbereich mittelfristig weitgehend verboten oder nur noch in sehr engen Ausnahmen nutzbar sein wird.
Bisherige und zukünftige Schritte
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Das Risikobewertungskomitee (RAC) der ECHA hat Teebaumöl Ende 2023 als CMR‑Stoff der Kategorie 1B mit H360Fd eingestuft.
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Diese Einstufung ist eine „Opinion“ (Stellungnahme) und muss von der EU‑Kommission noch in eine Änderungsverordnung zur CLP‑Verordnung (Anhang VI) überführt werden.
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Fachinformationen aus Ende 2023/Anfang 2024 geben an, dass die Opinion im 1. Quartal 2024 veröffentlicht werden sollte und die Kommission danach bis zu 18 Monate Zeit hat, um die Einstufung in Anhang VI CLP zu übernehmen.
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Nach Veröffentlichung der entsprechenden CLP‑Änderungsverordnung gilt üblicherweise eine weitere Übergangsfrist von etwa 15–18 Monaten, bevor die neue Einstufung rechtlich verbindlich wird; erst ab diesem Datum greifen dann auch die Konsequenzen im Kosmetikrecht (Aufnahme in Anhang II der Kosmetik‑VO, ggf. mit Ausnahmen).
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Stand der derzeit verfügbaren Informationen befindet sich Teebaumöl somit in einem laufenden Regulierungsprozess: Die CMR‑Einstufung ist fachlich beschlossen, aber der genaue Tag des rechtlich verbindlichen Inkrafttretens hängt von der noch zu erlassenden CLP‑Änderungsverordnung ab und liegt (nach den üblichen Fristen) voraussichtlich einige Jahre nach der RAC‑Opinion.
- Für konkrete Stichtage (Veröffentlichung der CLP‑Änderungsverordnung und Beginn der rechtlichen Gültigkeit) müssen die endgültigen Amtsblatt‑Veröffentlichungen der EU‑Kommission abgewartet bzw. im Einzelfall geprüft werden.
Die CMR-Einstufung von Teebaumöl bedeutet, dass Teebaumöl in der EU künftig als „fortpflanzungsgefährdender Stoff“ der Kategorie 1B (Repr. 1B, CMR 1B) eingestuft wird und damit formal in dieselbe Gefahrenklasse fällt wie bewiesenermaßen krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsschädigende Stoffe. Diese Einstufung hat erhebliche praktische Folgen insbesondere für kosmetische Produkte, weil CMR‑1A/1B‑Stoffe dort grundsätzlich verboten sind, es sei denn, es gibt eine ausdrückliche Ausnahmeregelung.
Welche Gefahrenklassen betreffen Teebaumöl?
Neben der Reproduktionstoxizität 1B hat der RAC auch weitere Gefahrenklassen bestätigt. Schon bisher wurde Teebaumöl in Sicherheitsdatenblättern häufig als hautreizend (Skin Irrit. 2), als hautsensibilisierend (Skin Sens. 1) und als stark gewässergefährdend (Aquatic Acute 1 / AquaticChronic 1) eingestuft. Die RAC‑Bewertung kommt zu dem Ergebnis, dass für Teebaumöl insgesamt eine Reihe von Einstufungen in Frage kommen, wobei die Reprotoxizität Kategorie 1B die strengste und für die Regulierung entscheidende ist.
Die Einstufung als CMR‑1B beruht auf toxikologischen Tierstudien zu reproduktionstoxischen Effekten einzelner Inhaltsstoffe sowie auf Daten zu systemischer Toxizität (z.B.Nierenschädigung) bei höheren Dosen, die im SCCS‑Gutachten zu Teebaumöl bereits bewertet wurden. In vitro‑Arbeiten zeigen außerdem zelltoxische und teils mutagene Effekte vonTeebaumöl und Terpinen‑4‑ol bei bestimmten Konzentrationen, was als Hinweis auf eingenerelles toxikologisches Potenzial gilt, aber nicht allein für die CMR‑Einstufung verantwortlich ist.
Folgen für Kosmetika und Verbraucher
Sobald die CMR‑1B‑Einstufung von Teebaumöl verbindlich im CLP‑Anhang VI steht, greift automatisch Artikel 15 der EU‑Kosmetikverordnung: CMR‑1A/1B‑Stoffe sind in kosmetischen Mitteln grundsätzlich verboten, außer die EU‑Kommission beschließt nach Prüfung durch den wissenschaftlichen Ausschuss für Verbrauchersicherheit (SCCS) ausdrücklich eine Ausnahme. Fachkanzleien und Regulierungsberater gehen aktuell davon aus, dass Teebaumöl ohne eine solche Ausnahmeregelung aus den meisten EU‑Kosmetikprodukten verschwinden oder durch andere Wirkstoffe ersetzt werden muss.
Für Verbraucher bedeutet dies, dass Produkte mit Teebaumöl in der EU künftig seltener erhältlich sein dürften und verstärkt Warnhinweise tragen, falls sie noch in nicht‑kosmetischen Anwendungen (z.B. in bestimmten Biozid‑ oder technischen Produkten) im Verkehr sind. Parallel haben Behörden in Großbritannien unter dem nationalen GB‑CLP beschlossen, Teebaumöl zwar als hautreizend und sensibilisierend einzustufen, aber eine reproduktionstoxische Einstufung wieder zu verwerfen, sodass dort ein anderes Risikobild und weniger strenge Konsequenzen gelten.
Einordnung für Laien und praktische Hinweise
Wichtig ist zu verstehen, dass die CMR‑Einstufung nicht bedeutet, dass jede kleine topische Anwendung von Teebaumöl automatisch schwere Gesundheitsschäden verursacht, sondern dass unter Vorsorgegesichtspunkten ein begründeter Verdacht auf Fortpflanzungstoxizität besteht. Regulierungsrechtlich wird in solchen Fällen in der EU sehr strikt verfahren: Schon ein solider Tierversuchs‑Hinweis reicht aus, um Stoffe in die höchste Gefahrenklasse 1B einzuordnen und sie aus freiwilligen Konsumprodukten wie Kosmetika weitgehend herauszunehmen.
Wer Teebaumöl privat nutzt (z.B. für Fußbäder, Akne‑Punktbehandlung, Deos oder Haushaltsanwendungen), sollte insbesondere Schwangere, Stillende, Kinder und Personen mit Kinderwunsch von einer regelmäßigen oder hochdosierten Anwendung fernhalten und nur stark verdünnte Präparate verwenden. Für professionelle Hersteller bedeutet die CMR‑1B‑Einstufung, dass Formulierungen grundlegend überarbeitet, Sicherheitsbewertungen angepasst und mittelfristig Alternativen gesucht werden müssen, um die europäischen Rechtsvorgaben zu erfüllen.
Wer einen sehr theoretischen akademischen Aufsatz über dieses Thema lesen möchte, kann sich bei Safety and possible risks of tea tree oil from a toxicological perspective informieren.

Der vermeintliche „Schutz“ der EU-Bürger ist unfassbar widersprüchlich!
Wo bleiben die Aroma-Vereine? Warum wehrt sich niemand gegen diesen EU-Wahnsinn? Warum haben wir Praktizierende und Pflegende keinerlei Lobby, keinerlei Unterstütung?
Mein Appell: Bitte den gesunden Menschenverstand aktivieren! Bitte diesen absolut unfairen Hirnriss nicht für bare Münze nehmen. Unbedingt daran denken, dass die ach so besorgen Eurokraten – plötzlich liegt ihnen „Vorsorge“ – diese Einstufung nicht vergeben für wirklich gefährliche Produkte wie beispielsweise:
- Alkoholische Getränke (denn dieser wird im Körper zu Acetaldehyd abgebaut, dieses ist WIRKLICH deutlich gesundheitsschädigend, solche Getränke werden in der Regel nicht tropfenweise auf die Haut aufgetragen, sondern täglich und in Litern konsumiert)
- Zitrusfrüchte, die über und über mit hoch toxischen Fungiziden wie Imazalil (und anderen) umhüllt sind (das toxische Zeug verbleibt beim Schälen an den Fingern/Händen und wird dann beim Verzehr oral aufgenommen, tragisch besonders bei Kindern, die dann die Finger abschlecken, weil der leckere Saft dran klebt)
- Extrem lebertoxische Fruktosesirups (diese tummeln sich inzwischen in fast allen Industrie-„Nahrungsmitteln“, ob Lebkuchenherzen oder Essig-Gurken, ob Konfitüren, Kekse, Limos oder Ketchup, diese Katastrophe für Kinder und Teenager führt bereits in jungen Jahren zur „nicht-alkoholischen Fettleber“, diese ist nicht heilbar, in der Folge 76 unseres Podcasts sprechen wir drüber)
- Glyphosat (dieser Unkraut- und Lebens-Vernichter) soll von der EU-Kommission voraussichtlich unbefristet zugelassen werden. Er besteht zudem der dringende Verdacht, dass aus Waschmittelzusätzen (Phosphonate) in Kläranlagen Glyphosat entstehen kann (Artikel im BR und Studie von Carolin Huhn, Uni Tübingen: Engelbart L & al 2025)
Studien belegen genau das Gegenteil
Auch bitte nicht in gesetzestreue Panik verfallen, und schon gar nicht Teebaumöl hamstern, denn es ist eines der am kürzesten haltbaren ätherischen Öle (nach erstmaligem Öffnen nur 6-12 Monate, je nach Lagerung und Füllstand in der Flasche).
Interessanterweise kenne ich etliche Studien, welche die ANTIKANZEROGENE Wirkung von Teebaumöl und einem seiner Haupt-Bestandteile Terpineol-4 belegen. Schließlich pflegte ich in den vergangenen circa 18 Monaten über 650 Studien in unsere umfassende und zweisprachige (browserbasierte) App Scentarium ein (zur kostenfreien und unverbindlichen Testwoche), Beispiele:
- Antitumor effect of Melaleuca alternifolia essential oil and its main component terpinen-4-ol in combination with target therapy in melanoma models
- Topically applied Melaleuca alternifolia (tea tree) oil causes direct anti-cancer cytotoxicity in subcutaneous tumour bearing mice
- Tea tree oil presents in vitro antitumor activity on breast cancer cells without cytotoxic effects on fibroblasts and on peripheral blood mononuclear cells
- Terpinen-4-ol: A Novel and Promising Therapeutic Agent for Human Gastrointestinal Cancers
- Terpinen-4-ol inhibits colorectal cancer growth via reactive oxygen species
- Terpinen-4-ol, The Main Component of Melaleuca Alternifolia (Tea Tree) Oil Inhibits the In Vitro Growth of Human Melanoma Cells
- Terpinen-4-ol Induces Apoptosis in Human Nonsmall Cell Lung Cancer In Vitro and In Vivo
- Terpinen-4-ol inhibits the proliferation and mobility of pancreatic cancer cells by downregulating Rho-associated coiled-coil containing protein kinase 2
- Tea Tree Oil and Terpinen-4-Ol Induce Cytoskeletal Reorganization of Human Melanoma Cells
Nanu???? Teebaumöl wirkt als böses CMR-Produkt kanzerogen???
Honi soit qui mal y pense – Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!
Weil ich von engagierten Krankenschwestern immer wieder die Klage zu hören bekomme, dass verantwortliche Ärzte und Pflegedienstleitungen Beweise für die Verträglichkeit von aromatherapeutischen Anwendungen verlangen: Es gibt einen so genannten „Review“ über die Toxikologie von Teebaumöl. Die mit Teebaumöl wirklich erfahrenen Wissenschaftler:innen kommen zu dem Schluss: „that adverse events are minor, self-limiting and occasional“, das Öl hat also nur minimale, begrenzte und gelegentliche (unerwünschte) Nebenwirkungen: Hammer KA, Carson CF, Riley TV, Nielsen JB. A review of the toxicity of Melaleuca alternifolia (tea tree) oil. Food and chemical toxicology 2006 May;44(5):616-25.
Wer nun immer noch an den Weihnachtsmann glaubt und sich weismachen lässt, dass das Internet recht hat, weil „es“ behauptet, dass Teebaumöl bei kleinen Jungs Busen wachsen lässt, kann im Öle-Lexikon hier auf dieser Seite die entkräftenden Arbeiten nachlesen und meine Zusammenfassung „Klartext Teebaum-Öl“ als PDF-Datei kostenfrei runterladen. Diese Beobachtung war an drei (3!!!) Jungs gemacht worden, einer war erst knapp 4,5 Jahre alt, der andere 10 und ein Kind war knapp 8 Jahre alt. Wo sonst in der wissenschaftlichen Welt werden „Studien“ bzw Beobachtungen an drei Menschen dermaßen breit getreten?!
Der Verdacht kam bereits damals auf, dass sich entweder Wissenschaftler profilieren wollten, oder dass wirtschaftliche Interessen hinter so einer Art der unseriösen Berichterstattung stecken könnten. Zudem wurden die weiteren Studien mit den heute üblichen Platten aus Kunststoff vorgenommen, es liegt nahe dass Teebaumöl die nachweislich hormonell wirkenden Phthalate heraus gelöst haben könnte und damit die Erkenntnisse verfälscht haben könnte (die Biologin Dr. Petra Ratajc, sie arbeitet mit Robert Tisserand zusammen, schrieb eine hervorragende Erläuterung und Stellungnahme (in englischer Sprache) auf ihrer Website, ich übersetzte einige Sätze von Robert Tisserand in Deutsche: Er betont,
„dass bei der ursprünglichen Arbeit von 2007 Kunststoffplatten verwendet wurden (96-Well Plates), welche Bisphenole und Phtalate enthalten. Brustkrebs-Zellkulturen (MCF-7) wurden in diesen eiswürfelform-ähnlichen Platten mit ätherischen Ölen in Kontakt gebracht. Bisphenole und Phtalate sind bekannte endokrine Disruptoren und können somit zu dem zu bezweifelnden Ergebnis geführt haben. Diese Weichmacher in Plastik können durch die Verwendung von nicht oder wenig verdünnten ätherischen Ölen aus den Kunststoffmaterialien gelöst worden sein. Und so die behauptete negative Wirkung in den Zellkulturen – auch in den aktuellen Experimenten – ausgelöst haben.“
Weitere meiner Artikel über solche Hirnriss-Einschränkungen, Verbote und Halb-Wahrheiten ätherische Öle betreffend:
- 80 zu deklarierende vermeintliche Allergene ab 2026 (2023)
- Ho-Blätter, Zimt, Muskat (2023)
- Verbot und Einschränkung von Wintergrün und Methylsalicylat (2022)
- Ätherische Öle, die bestimmte phenolische Verbindungen enthalten Verbot und Einschränkung von Wintergrün und Methylsalicylat (2011)
- Einschränkungen von Furocumarinen in als Kosmetik deklarierten ätherischen Ölen (2016)
- Rosen, deren das für Bestäuberinsekten vermutlich wichtige Methyleugenol nicht mehr enthalten dürfen (2009)
Fällt etwas auf? Mit den in 14 Tagen in Kraft tretenden gesetzlichen Rahmenbedingungen werden nun so ziemlich alle Bestandteile von ätherischen Ölen als allergieauslösend, reizend, gesundheitsgefährdend und generell als ziemlich gefährlich eingestuft. Honi soit qui mal y pense.

So fühle ich mich inzwischen, wenn ich alle Halbwahrheiten, Verwirrungen und Einschränkungen, ätherische Öle betreffend, rekapituliere. Seit 1987 befasse ich mich täglich, intensiv und Evidenz-basiert mit diesen faszinierenden „Buchstaben-Molekülen“ für Pflanzen, Insekten und Menschen, durfte also fast 40 Jahre staunend erleben, wie hilfreich sie sein können. Vermutlich gerade darum sind sie nun maximal in den Fokus der Reglementierungen geraten. Das stimmt mich immens traurig.
PS :: Ich wünsche allen meinen Abonnent:innen und „Einfach-so-Leser:innen“ erholsame und vielleicht sogar friedliche Feiertage! 💓 🧡💓 Ein besonders herzlicher Dank geht an die Unterstützerinnen dieser Seite, die regelmäßig oder einmalig zum Erhalt dieser Arbeit beitragen und zu den unsichtbaren Kosten für die Technik und die Bereitstellung beitragen. Wer sich für diese Zeit etwas Lektüre vornehmen möchte, kann inzwischen einige meiner/unserer Fachartikel kostenfrei in der Deutschen Heilpraktiker-Zeitschrift (Haug Verlag) lesen (das Abo dieser super Fachzeitschrift ist nicht gerade preiswert!)
- Träger von Düften und Hoffnungen – über ätherische Öle in der onkologischen und palliativen Pflege, mit Rezepturen aus der Aromapflege zur Therapiebegleitung
- Aromatherapie: Rezepturen für das Lymphsystem
- Viel hilft viel? Die französische Schule der Aromatherapie
- Aromatherapie bei Nervenstörungen: Ätherische Öle können durch verschiedene Inhaltsstoffe und entsprechende Wirkmechanismen bei Nervenstörungen Beschwerden lindern.
In der neuen Podcast-Folge (157) von ‚Aromatherapie für die Ohren‘ gehen wir auf einige Hörerin-Zuschriften ein und erklären – wie immer – etliche Themen rund um ätherische Öle, über 150 Folgen können inzwischen nachgehört werden.
:: Was sind dir/Ihnen solche regelmäßigen Artikel über hilfreiche Studien über Naturdüfte wert? Seit 2008 kann dieses Aromatherapie-Magazin ohne Paywall gelesen werden. Alle aktuellen und insgesamt gut 850 älteren – jedoch meistens zeitlosen – Artikel über die Aromatherapie und die Aromapflege stehen euch und Ihnen hier kostenlos zur Verfügung. Meine durch Idealismus angetriebenen Recherchen, Übersetzungen, Zusammenfassungen und Einschätzungen verschenke ich, die technischen Kosten zum Betreiben einer datensicheren Website werden jedoch nicht weniger. Eine Spende – auch kleine Beträge wie 3-5 € sind willkommen – kann zur Deckung dieser unsichtbaren Leistungen beitragen, ich freue mich zudem über eine Wertschätzung meiner Arbeit. Hier geht es zum Spendenformular.
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Danke liebe Eliane für Deinen unermüdlichen Einsatz für die Welt der ätherischen Öle 🙏
Naja, war durchaus müde bis ermüdend 😉 ich hatte fast aufgegeben: Dieser angefangene Artikel „lag“ mehrere Wochen herum und verschwand fast in den Tiefen… denn dieses Thema der Reglementierungen macht mich nur noch müde. Ich hoffe, dass mit den 80 vermeintlichen Allergenen dann erstmal etwas Ruhe ist, doch ich fürchte, die Unruhe darüber wird erst starten, wenn überall neue, beunruhigend aussehende Etiketts auf den Flaschen kleben werden….
Liebe Eliane,
vielen Dank für dein hervorragendes und unermüdliches Tun ❣️❣️❣️
und
Frohe Weihnachten 🎄 💫
Danke für diese liebe Rückmeldung, dieser Artikel war eine Schwergeburt, eigentlich wollte ich ihn nach mehreren Anläufen gar nicht meh fertig stellen….
Herzlichen Dank.
Mal wieder ein sehr lesenswerter Artikel, der uns Lesern hilft, das Ganze besser einordnen zu können.
Ich weiß, wieviel Arbeit und Wissen notwendig ist, um solche Informationen auf ein allgemein verständliches Maß zusammenzufassen.
Ich wünsche Ihnen und ihrer Familie eine friedvolle und erholsame Weihnachtszeit und einen entspannten Übergang in‘s nächste Jahr.
Danke für dieses nette Lob. Ja, das war mal wieder ein Artikel, für den ich mehrere Anläufe brauchte, er hat ungewöhnlich lange Zeit benötigt.
Liebe Eliane,
wieder einmal vielen Dank für Deine ausführlichen Informationen und Erklärungen. Ich habe bald ein Schleudertrauma vom Kopfschütteln.
Dir und den Deinen ein fröhlich-friedliches und natürlich duftendes Weihnachtsfest und einen guten Start ins Neue Jahr 🌲🥂🍾🍀🐞
Oh ja, stimmt, Schleudertrauma beschreibt es gut, was uns und allen selbstverantwortlichen Bürgern angetan wird. Nennen wir es ein seelisches Schleudertrauma, das mit jedem „Verbot“ ein wenig ausgeprägter wird!
Liebe Frau Zimmermann!
Vermutlich haben Sie beim Schreiben anderer Artikel mehr Freude verspürt. ABER gerade solche Artikel sind für uns Praktizierende besonders wertvoll und wichtig. Sie machen sichtbar und sie unterstützen uns in unserer Argumentation.
Mit ätherischen Ölen seriös zu arbeiten bedeutet (für mich) sehr gut ausgebildet zu sein. Sich ständig weiterzubilden und am aktuellen Stand zu bleiben. Mit Ihnen fällt es einem etwas leichter und ich freue mich tatsächlich jetzt schon, sollte mich eine Klientin eines Tages auf das „krebserregende“ Teebaumöl ansprechen.
Denn, mit Ihrer wertvollen Lehreinheit bin ich dafür nun gut gerüstet und kann diesen Irrtum auch in meinem Umfeld entwirren!
Ihnen und allen Menschen Frieden, Erholung und Regeneration für die letzten Tage des Jahres 2025!
Liebe Grüße aus Österreich
Sabrina 🕊️
Oh das freut mich, wenn ich Argumentations-Hilfe geben konnte, so habe ich das gar nicht gesehen. Danke!
Liebe Frau Zimmermann,
ich möchte Ihnen gerne ein paar Zeilen schreiben, um mich ausdrücklich für die wertvolle Arbeit zu bedanken, die Sie – ebenso wie Frau Herber – seit langer Zeit leisten.
Was mich dabei besonders beeindruckt, ist das kontinuierliche Engagement für sorgfältig recherchierte, fachlich fundierte und zugleich gut verständliche Aufklärungsarbeit. Ob im Podcast, in Blogbeiträgen oder an anderen Stellen: Man spürt deutlich, dass hier nicht monetäre Interessen im Vordergrund stehen, sondern ein echtes Verantwortungsgefühl gegenüber den Menschen, die sich informieren möchten. Dieses „sich verpflichtet fühlen“ zu differenzierter und sauberer Einordnung ist heute keineswegs selbstverständlich – umso wertvoller ist es.
Im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion rund um Teebaumöl kam mir – eher augenzwinkernd – ein Gedanke, der die Absurdität mancher Argumentationslinien vielleicht ganz gut verdeutlicht:
Wenn wir konsequent wären, müssten wir in Deutschland eigentlich ein Schokoladenverbot fordern. Schließlich ist wissenschaftlich eindeutig belegt, dass Schokolade für Hunde potenziell lebensgefährlich sein kann. Theobromin wird von Hunden nur sehr langsam abgebaut und kann bereits in vergleichsweisen geringen Mengen schwere Vergiftungserscheinungen verursachen.
Nach dieser Logik müsste man folgern: Was für Hunde gefährlich ist, darf auch für den Menschen nicht erlaubt sein.
Dass diese Schlussfolgerung unsinnig ist, liegt auf der Hand – und genau darin liegt für mich die Parallele zur derzeitigen Teebaumöl-Debatte. Unterschiedliche Organismen, unterschiedliche Stoffwechsel, unterschiedliche Kontexte – und dennoch wird oft mit pauschalen Verbotsszenarien gearbeitet, die weder wissenschaftlich sauber noch verbraucherorientiert sind. Ein Schelm, wer Böses denkt….
Ich danke Ihnen sehr für Ihre klare, differenzierte Stimme in diesem Feld und wünsche Ihnen und Frau Herber erholsame Feiertage, eine entspannte und gerne auch duftende Zeit – und weiterhin viel Kraft und Freude für die kommende Arbeit.
Ich freue mich sehr auf weitere Beiträge, Gedanken und Einordnungen von Ihnen beiden.
Mit herzlichen Grüßen!
Michaela Pöhner
Ganz, ganz herzlichen Dank für diese ausführliche Rückmeldung und diesen wichtigen, völlig passenden Vergleich! Möge er anderen Leser:innen helfen, falls völlig verunsicherte Kunden und Patientinnen mit Sorge an sie herantreten sollten.
Liebe Eliane,
es ist nicht zu fassen! Ich bin gerade dabei mein Nagelpilz mit Teebaumöl einzupinseln und bin damit auf einem sehr guten Weg.
Danke für deine unermüdliche Mühe!!!!
Ohne dich hätten wir so gut wie keine seriösen Informationen!!!! DANKE, DANKE, Danke!!!!!
Ich wünsche dir und deinen Lieben ein
wunderschönes, erholsames Weihnachtsfest und nur das Beste für das neue Jahr 2026
Na dann kommt meine entwarnende Aufklärung ja wie gerufen, danke für diese Rückmeldung! Auch dir alles Gute für die Feiertage und für das bald startende neue Jahr.
Liebe Eliane,
Herzlichen Dank für alle die Mühe, die Du Dir machst.
Als nicht ausreichend englisch sprechende Person und ohne Wissen wo ich all diese Informationen finden könnte, bin ich sehr dankbar, dass Du regelmäßig zusammenfasst, übersetzt, informierst und mir / uns hilfst zum Thema „verantwortlicher Umgang mit ätherischen Ölen“ auf dem Laufenden zu bleiben.
Das ist nötig zur Argumentation gegenüber Ärzten und Vorgesetzten bei meinen Patienten, zur Argumentation mit Bekannten und Kolleginnen die sich von schwierigen Firmen, die ihre Theorien nach dem Schneeballsystem fleißig verbreiten, in die Irre führen lassen
und auch um mein eigenes Wissen immer wieder auf den neuesten Stand zu bringen.
Ich wünsche Dir und Deiner Familie gesegnete Weihnachtstage und alles Gute für das neue Jahr.
Herzliche Grüße von der Ostalb
Susanne
Ganz herzlichen Dank, liebe Susanne, für dieser Erklärung, dann ist es mir umso mehr eine Ehre, wenn ich auch über Sprachbarrieren hinweg helfen kann!Danke für deine guten Wünsche, die ich gerne auch an dich und deine Familie sende!
Liebe Eliane,
ein großes Dankeschön (auch) für diesen Artikel.
Habe beim Lesen meinen Mittelfinger gehalten. (Jin Shin Jyutsu-harmonisieren von WUT)
Ich benutze Teebaumöl seit Anfang der 90ger Jahre. 1 Tropfen ins Mundspülwasser.
Als ich 1998 mit Leukämie ins Krankenhaus musste, bekam ich neben der Chemo und auch einen Pilz im Mund.
Das Medikament was ich bekam half nicht wirklich. So ließ ich mir mein Teebaumöl mitbringen. Jeden Morgen sah der Stationsarzt in meinen Mund. Und staunte, „komisch alle anderen bekommen einen Pilz“. Ich nicht sagte ich dann. Nachfrage ob ich eventuell etwas dagegen tue-Fehlanzeige.
Ich fühle mich durch solche Einstufungen/ Verordnungen gegängelt.
Was ist mit dem Verkauf von Lachgas??? Sollte der nicht viel eher verboten werden?
Unsere Lebensmittel werden immer schlechter. Natamycin (Antibiotikum) in der Käserinde.
Fragwürdige Zusatzstoffe. Darum sollten sich diese Leute mal kümmern.
Ich habe das Gefühl man will uns für dumm verkaufen.
Wie froh bin ich, dass ich vor ca. 6 Monaten zu eurem Podcast gefunden habe.
Danke, danke für deine/ eure Artikel, Bücher und die vielen Infos die uns damit zur Verfügung stehen.
Ich wünsche dir friedvolle Feiertage und ein duftes 🙂 neues Jahr!
Herzliche Grüße Regina
„Jin Shin Jyutsu-harmonisieren von WUT“, super „Gymnastik“! Danke für diese wertvolle Beschreibung der Chemobegleitung mit Teebaumöl und dem verhinderten Pilzbefall. Alles Gute für die Feiertage!
Danke für die guten Wünsche!
Jin Shin Jyutsu ist keine „Gymnastik“. Es wird auch Heilströmen genannt.
Es ist eine sanfte Methode der Physio-Philosophie. Marita Nett von der Bahnhof Apotheke in Kempten bietet Kurse an.
Alles Gute!
Danke für die Info, das mit der Gymnastik war eher sanft ironisch gemeint 😉 Ich hatte mich mal kurz damit beschäftigt, ist aber schon lange her.
Liebe Eliane,
Teebaumöl war das erste ätherische Öl Anfang der 90 er Jahre, das ich gekauft und angewendet habe.
Seitdem habe ich es immer zuhause!
Das beste Mittel bei allen oralen Problem, wie Zahnfleischentzündungen, Aphten, entzündeter Gaumen und natürlich bei Halsschmerzen.
Bei Pilzen ist Teebaumöl sowieso das beste Mittel.
Selbst meinen sehr skeptischen Mann habe ich überzeugt ( er hat oft Herpes).
Das Büchlein „ Das Geheimnis des Teebaums“ von Susan Drury hat mich damals zum Teebaumölfan gemacht.
Teebaumöl sollte in keiner Hausapotheke fehlen.
Vielen Dank für ihre großartige Arbeit, ich bin seit Jahren eine eifrige Leserin ihren Beiträge und klar, dass ich fast all ihre Bücher habe.
Jaaaa, „Das Geheimnis des Teebaums“ von Susan Drury hatte (und habe) ich auch, damals war noch schöner das Buch über die diversen Teebäume von Ruth von Braunschweig. Ich hatte viele Jahre lang einen echten großen Teebaum, leider wurde er vor 2 Jahren im April von einem Salz-Sturm gekillt (ich wohne am Meer). Aber in diesem netten Video mit Kollegin Sibylle wurde er blühend verewigt: https://www.youtube.com/watch?v=JJ7zCI9dXSY&t=8s Jedenfalls ganz vielen Dank für diese ausführliche Rückmeldung!
Liebe Frau Zimmermann –
hätte ich einen Hut, ich zöge ihn. Sie leisten immer wieder gefühlte Sisyphus-Arbeit (dessen Ergebnis Sie auch noch gratis zur Verfügung stellen) und erleben vermutlich genauso wie dieser griechische König Erschöpfung und Frust, wenn es zwar immer einen Schritt vor, doch dafür gleich drei wieder zurück geht… Vielleicht ist es aber so, dass intelligente Menschen wie Sie genau aufgrund Ihrer innewohnenden Weisheit dazu auserkoren sind, sich solcher Herausforderungen zu stellen… Und bitte verstehen Sie mich nicht falsch – das soll in keinster Weise bis in alle Ewigkeit ausarten! Ich möchte Ihnen nur mitteilen, dass ich erahnen kann, wieviel Herzblut, Mühe, Kopfarbeit und Energie in Ihre Arbeit fließen und geflossen sind. Und dass dies das Werk eines ganz besonderen Menschen ist. Der auch das Recht auf ein „Jetzt reichts!“ hat 🙂
Herzlichen Dank, dass Sie Sie sind!
Wunderschöne Worte, ganz herzlichen Dank! Ja, manchmal ist es nicht schön, wenn man zu viel weiß oder zu viel mitbekommt. Dabei ist mir bewusst, dass auch ich nur die Spitze des Eisbergs kenne, vermutlich wird an noch viel heftigeren Einschränkungen gebastelt…
Liebe Eliane,
vielen Dank, dass Du in Zeiten wie diesen, die Kraft aufwendest, unermüdlich und wissenschaftlich über ätherische Öle und den (fast schon alltäglichen) Wahnsinn der Reglementierungen aufklärst.
Das wundervolle Buch von Ruth von Braunschweig hat mir das Kanuka-Öl näher gebracht und mir bei meiner Facharbeit „geholfen“.
Ob „die, dessen Namen nicht genannt werden dürfen“, auch (endlich) von Einschränkungen heimgesucht werden?
Liebe Grüße
Anna
Liebe Anna, ich denke nicht, dass „die, dessen Namen nicht genannt werden dürfen“ an solchen Einschränkungen leiden, da sie erstens ein Heer an Anwälten haben und sie zweitens mit deren Hilfe immer fleißig alle Schlupflöcher umgehen. Dann wird Teebaumöl halt als „Aromatisierung für Schlagsahne“ oder sonst was deklariert. Zudem handeln die ja fast alle „unter dem Radar“, auf Duft-Parties und oft unter Umgehung des Gewerbe- und Finanzamtes. „Der Ehrliche ist der Dumme“, dieser Sprucht passt hervorragend auf die seit 30-40 Jahren etablierten, guten, authentischen, ehrlich bio agierenden deutschsprachigen Öleanbieter…
Liebe Eliane,
leider wirst Du wohl Recht behalten und es ist so unendlich traurig
Liebe Eliane,
einfach nur Danke für deine wertvollen Beiträge! Schöne und erholsame Weihnachtstage wünscht Claudia R.