Seit fast zwanzig Jahren unterrichte ich Krankenpflegende und HeilpraktikerInnen, manchmal auch ÄrztInnen, im Umgang mit ätherischen Ölen. Eine der wichtigsten Eigenschaften, so lernen sie alle, ist die mit relativ einfachen Mitteln nachweisbare Wirkung der meisten duften Pflanzenmoleküle gegen Mikroben. So stellte sich schon manche(r) die Frage, warum darf ich in der Klinik oder in meiner Praxis keine Flächendesinfektion mit ätherischen Ölen machen? Vorschrift ist Vorschrift und bestimmte Anforderungen an die Desinfektion müssen in öffentlichen Institutionen diversen europäischen Normen entsprechen. Ich hörte von so manchen unerfreulichen ‘Grabenkämpfchen’ mit den Beauftragten der Mikrobiologie.

Nun hat eine Firma für biologische Reinigungsmittel reagiert und ein Spray zur Flächendesinfektion hergestellt und es gemäß den gesetzlichen Vorschriften durchtesten lassen. Es wirkt sogar nachgewiesenermaßen gegen H1N1-Viren, dazu rückt es anderen Grippeviren, Herpes, HIV an ihre freche Zellmembran und auch viele Pilze, Hefen sowie Bakterien wie Salmonellen und Colibakterien müssen laut Hersteller nun das Fürchten auch von Nicht-Chemiekeulen lernen. Vielleicht ist dies ein kleiner stiller Anfang, dass Resistenzen von Keimen in Heil- und Pflegeeinrichtungen endlich eingedämmt werden. Damit irgendwann mal keiner mehr an Sekundärinfektionen durch MRSA und anderen ‘Viechern’ sterben muss, sondern allenfalls an seiner ursprünglichen Erkrankung. Hier (klick!) kann Sonett bestellt werden. Der Originaltext der Firma Sonett lautet:
Laut Gutachten vom 4.11.2009 ist die Sonett Flächendesinfektion „ wirksam gegen alle menschlichen und tierischen Grippe Erreger, einschließlich H5N1 und H1N1“.
Wir möchten dies zum Anlass nehmen Sie über das Wirkungsspektrum, die Anwendungsbereiche und die Zusammensetzung der SONETT FLÄCHENDESINFEKTION zu informieren für den Einsatz in Heimen, Schulen, Kindergärten, Großküchen und Lebensmittel verarbeitenden Betrieben.

1. Anwendungsbereiche:
Die SONETT FLÄCHENDESINFEKTION ist eine gebrauchsfertige Lösung, die im Sprüh- oder Wischverfahren eingesetzt werden kann. Ihr Einsatzbereich sind Arbeitsflächen und Geräte im Sanitärbereich, Großküche und Lebensmittel verarbeitende Betriebe.

2. Zusammensetzung:
Wirkstoff: Pflanzlicher Alkohol (Ethanol) 70%, ätherische Öle aus Salbei* und Lavendel*(enthält Linalool*), gewirbeltes Wasser ad 100% [* = aus kontrolliert biologischem Anbau]

3. Wirkungsspektrum:
Gemäß den europäischen Normen EN 1276, EN 1650, EN13697, wirksam gegen Bakterien, Hefen und Pilze
Gemäß Vakziniavirus Gutachten und BVDV Gutachten vom 4.11.2009 wirksam gegen alle behüllten Viren (Auslobung „begrenzt viruzid“). Dies beinhaltet die Wirksamkeit gegen HBV, HCV, HIV, Herpes Simplex sowie alle humanen und animalischen Influenzaviren einschließlich H5N1, H1N1.
SONETT OHG, November 2009 (Abbildungen: Sonett)

Selbstverständlich ist dieses (oder ähnliche Produkte) auch eine prima Maßnahme für den Privat-Haushalt, damit wir bei uns und unseren Kindern weniger Allergien züchten durch fragwürdige antibiotika-ähnliche Desinfektionsstoffe wie Triclosan und die Resistenzen der Mikroben nicht unnötig fördern.

Wie Thomas im MRSA-Beitrag anmerkte: Natürlich sollten wir kein Ende der Antibiotika ausrufen, sondern diese nur noch einsetzen (dürfen), wo sie wirklich nötig sind. Alles andere, vor allem die Reinigung und Vorsorge, kann bestens mit ätherischen Ölen erfolgen. Dafür hat die Natur sie geschaffen, wenn auch ‘nur’ zur Gesundheitspflege der sie produzierenden Pflanzen. Als seit Jahrtausenden ‘pflanzenfressende’ Wesen hat der menschliche Körper diese nützlichen Moleküle jedoch bestens einzusetzen gelernt.

PS zum Kommentar von Anonym: Leider ist das Zeug keine Geldverschwendung, wenn es um die Arbeit an öffentlichen Pflege-Institutionen geht. Die benötigen aus haftungsrechtlichen Gründen bestimmte genormte Nachweise. Und diese Tests mit samt den Stempeln und Zertifikaten kosten leider viel Geld. Natürlich mische ich mir zu Hause meine ähnlichen Mittelchen selbst oder nehme Grapefruitkernextrakt für Desinfektionszwecke, aber Privatverwendung darf nicht mit dem Einsatz in Institutionen verwechselt werden. Und in diesen sind die kranken Menschen oft schier unzumutbaren Hygienevorschriften ausgesetzt, und den daraus folgenden üblen Gerüchen, die der Seele nicht gut tun.