Aromapraktiker/in in Deutschland

Dem Thema „juristische Absicherung für die Ausübung einer aromaberatenden oder aromapraktischen Tätigkeit“ sollte etwas Aufmerksamkeit gewidmet werden.

Ich hatte bereits 1998 mit dem Erscheinen der ersten Auflage meines Fachbuches – in zwischen in der 7. stark erweiterten Auflage erschienen – „Aromatherapie für Pflege- und Heilberufe“ auf dieses wichtige Thema in einem eigenen Kapitel aufmerksam gemacht. Und darin sehr klar heraus gearbeitet, dass sich in Deutschland nur AromaTHERAPEUT/IN nennen darf, wer nach § 1 des deutschen Heilpraktikergesetzes (HPG) die Heilpraktikerprüfung abgelegt und bestanden hat. In Österreich gibt es nicht den Beruf des Heilpraktikers (und auch nichts Ähnliches, lediglich den Energetik/Energethiker) und die Schweiz hat diesbezüglich für jeden Kanton unterschiedliche Gesetze.

Ich hatte darum bereits Anfang der neunziger Jahre die Begriffe Aromapraktikerin und Aromapraxis erfunden; diese Wörter gab es vorher nicht!

Den Impuls dazu hatte ich nach meiner amerikanischen Fortbildung zum NLP-Practitioner (bei Mitbegründer Richard Bandler). Ich wollte den Begriff einer „praktischen Tätigkeit“ ins Deutsche zu übersetzen und mit dem Bestandteil „Aroma“ zu kombinieren, um der Ausbildung, die ich seit 1992 anbiete und die ich kontinuierlich weiter entwickele, einen eigenen Namen zu geben. Dennoch wollte ich eine Assoziation an das vertrautere Wort Aromatherapeut/in zulassen. So wurde das Berufsbild Aromapraktiker/in geboren. Mit diesem neuen Namen sollte auf jeden Fall der Eindruck vermieden werden, dass Menschen, die sich Aromapraktikerin nennen, irgendwie heilend oder therapeutisch tätig wären. Man darf sich zwar nach wie vor in Deutschland Aromatherapeut nennen – diese Berufsbezeichnung ist nicht geschützt – doch man darf eben nicht therapieren, wenn man nicht nach dem HPG dazu befugt ist.

Gesetze Aromapraxis Eliane Zimmermann

Als ich noch Ausbildungen anbot, bezeichnete ‘Aromapraxis AiDA’ (da meine Wortfindung inzwischen reichlich kopiert wird kam der Institutsname dazu) eine beratende und ggfs. auch massierende Tätigkeit mit natürlichen hochwertigen ätherischen Ölen für grundsätzlich gesunde Menschen. Das wurde in jeder Ausbildung ausführlich diskutiert.

Die Kundin oder Klientin kann bei einem fundierten Gespräch mit der gründlich ausgebildeten Aromapraktikerin lernen, welche Öle ihr in ihrer augenblicklichen Lebenssituation weiter helfen könnten. Möglicherweise kann sie mit Hilfe der Erfahrung der Aromapraktikerin auch Öle finden, die ihre immer wieder vorkommenden „Wehwehchen“, wegen derer sie jedoch nicht zum Arzt oder Heilpraktiker gehen würde, regulieren können. So dass sie wieder zu mehr Wohlbefinden, zu mehr Lebensfreude und zu mehr Vitalität finden kann. Und dass Krankheit – so gut es eben geht – vermieden werden kann.

Die Klientin könnte beispielsweise wegen lästiger Hautrötungen, die immer bei Stress auftauchen, Beratungsbedarf haben, oder wegen Verspannungen bei ungeklärten beruflichen Situationen. Auch Verzweiflungsgefühlen bei Leistungsdruck, Überforderung und Müdigkeit bei familiären Konstellationen und vieles andere mehr, das weder Arzt noch Heilpraktiker als „Krankheit“ bezeichnen würden, können Gegenstand einer aromapraktischen Konsultation sein. Wie gesagt, die Ratsuchenden sind grundsätzlich gesund und leiden nicht aktuell an den geschilderten Störungen. Vielmehr es handelt sich um manchmal kleine aber weit reichende Störungen des inneren Gleichgewichtes der betreffenden Person. Und diese können oft hervorragend mit ätherischen Ölen reguliert werden.

Erlaubt: Beratung, Begleitung, Unterstützung bei Salutogenese

Im Extremfall ist auch eine wellnessartige Wohlfühl-Begleitung von chronisch kranken Menschen denkbar, die sich nicht wegen ihrer Krankheit an die Aromapraktikerin wenden. Sie sehnen sich nach mehr Lebensqualität und möchten ggfs. die ihnen noch verbleibende Lebenszeit so würdevoll und schmerzlos wie möglich verbringen dürfen. Aromapraktikerinnen arbeiten in solchen Fällen bereits Hand in Hand mit Hausärzten, Physiotherapeuten und Hospizbetreuern zusammen, eine aromapraktische Behandlung ersetzt also niemals medizinische Hilfe.

Eine der beliebtesten Anwendungsformen der ganzheitlichen Aromapraxis sind wohltuende und entspannende Massagen – diese dürfen in Deutschland auch von nicht-medizinischen Masseuren ausgeübt werden – oder durch Tipps und Rezeptvorschläge für effektive Anwendungen zu Hause. Dieser freiberufliche Tätigkeitsbereich ist in Deutschland eindeutig erlaubt. Vorausgesetzt, man meldet ein Gewerbe an, zahlt alle erforderlichen Steuern und erfüllt lokale Vorschriften, die das Ordnungs- oder Gesundheitsamt eventuell einfordert. Und vorausgesetzt, dass man die Grenzen zwischen Wohlfühlbehandlung und Therapiebehandlung kennt und achtet.

All das stelle ich in meinen Kursen immer klar und empfehle zusätzlich zur Ausbildung bei mir eine Erlangung oder Auffrischung von Erste-Hilfe-Kenntnissen sowie eine passende Haftpflichtversicherung. Falls der Schwerpunkt meiner Kursteilnehmer/innen im verkaufenden Bereich liegt, empfehle ich zudem das Ablegen der Prüfung für den Verkauf von freiverkäuflichen Arzneimitteln bei der lokalen Handelskammer, wie ich sie 1991 selbst abgelegt habe.
In Österreich ist die Regelung zum Thema Wohlfühl-Massage am gesunden Menschen nicht ganz eindeutig, der Energethiker-Schein ermöglicht zumindest einige massageartige Behandlungen.

Bei der Suche nach seriösen Ausbildungsmöglichkeiten wird Interessentinnen leider oft suggeriert, dass die freiberufliche Arbeit als Aroma-Expertin oder als Aromapraktikerin (oder mit ähnlichen Titeln) illegal sei. Um dieses Missverständnis für Nicht-Heilpraktiker aus der Welt zu schaffen haben bereits einige KollegInnen – Christine Lamontain aus Jena und Jürgen Trott-Tschepe aus Berlin – vor einigen Jahren eine Zusammenarbeit mit dem BfG (Berufsverband der Gesundheitspraktiker) besiegelt.

Schöner Beruf ohne schlimme Hürden: GesundheitspraktikerIn

Dieser Verband ist der bisher einzige Berufsverband in Deutschland, der methodenübergreifend ein einheitliches Berufsbild für das Feld der Gesundheitspraxis vertritt. Er gehört zur DGAM, das ist die Deutsche Gesellschaft für Alternative Medizin – der Dachverband für Heilkunst und Gesundheitskultur.

Der BfG bietet verschieden gelagerte Lehrgänge zum Gesundheitspraktiker BfG an, immer mit dem Schwerpunkt einer oder mehrerer Methoden zum „Verkauf“ von Entspannung und Vitalität. Das können beispielsweise unterschiedliche Entspannungstechniken sein, Anleitungen zum stresslindernden Atmen, Beratungen über eine die Lebensqualität verbessernde Anwendung von ätherischen Ölen oder auch gesundheitsstabilisierende Yoga-Übungen sein.

Eine zweite wesentliche Säule des Berufsbildes Gesundheitspraktiker BfG ist das Erlangen einer effizienten kommunikativen Kompetenz für eine erfolgreiche Praxis. Denn der Kunde oder Klient kommt mit einem Wunsch nach Entspannung und Vitalität oder auch nach Selbsterfahrung und Bildung in ganzheitlichen Themen zum Gesundheitspraktiker BfG.

Das Benutzen des Titels Gesundheitspraktiker/in BfG und das Beitreten in den BfG verpflichtet zur Einhaltung der dort geltenden Berufsordnung. Als Mitglied erhält man neben einem Praxis-Stempel vielfältige Supervisionsmöglichkeiten, dazu Literatur und auch eine kostenfreie rechtliche Überprüfung seiner Werbung samt daran gekoppelte Rechtsschutzleistungen. Zudem stärkt eine gemeinsame Verbandsaktivität, um – auch als Aromaexpertin oder Aromapraktikerin – einen respektierten, anerkannten Beruf zu entwickeln.

Alternative Heilpraktiker

In fast jedem meiner Ausbildungsjahrgänge gab es ein oder zwei Menschen, die dermaßen von den therapeutischen Einsatzmöglichkeiten der ätherischen Öle fasziniert waren, dass sie die Heilpraktikerausbildung samt Prüfung anschlossen. Wer jedoch nicht wirklich therapieren und heilen will, wer kein Blut sehen kann und die aufwändige Ausbildung scheut, sollte dazu stehen dürfen und sich als Gesundheitspraktiker anerkennen lassen. Dann darf sie – im Gegensatz zur Heilpraktikerin – weiterhin ätherische Öle und ähnliche Produkte verkaufen und darf auch uneingeschränkt für ihre Tätigkeit werben. Was der Heilpraktikerin nur begrenzt möglich ist. Auch muss sie sich nicht beim Abrechnen nach strengen Vorschriften richten und hat mehr Spielraum beim Einrichten ihrer Räume. Es ist also nicht immer von Vorteil, den Heilpraktikerabschluss anzustreben.

Unterricht Aromapraxis Eliane Zimmermann

Auszug aus dem Kapitel “Aromatherapie als Beruf” aus “Aromatherapie für Pflege- und Heilberufe” von Eliane Zimmermann

Aroma-Massage

Im Gegensatz zur Tätigkeit und zum Begriff der Aroma-Massage sind die Begriffe “medizinische Massage” und die Berufsbezeichnungen “medizinischer Masseur” oder “medizinische Masseurin” geschützt. Diese sind durch das “Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie” vom 26. 5.1994 (BGBl.I S.1084) geregelte Ausbildungsberufe. Dazu ist die erfolgreiche Teilnahme an einem zweijährigen Lehrgang an einer staatlich anerkannten Schule erforderlich sowie die Ableistung einer praktischen Tätigkeit von sechs Monaten Dauer. In Österreich darf ausschließlich der “Heilmasseur” nach erfolgter Ausbildung massieren. “Energethiker” dürfen nur “energetische Behandlungen” ohne Berührung ausüben. Streng genommen fällt die Aroma-Massage auch darunter, so dass laut Gesetz keine solche Behandlung von Laien angeboten werden darf. In der Schweiz fallen die Bestimmungen von Kanton zu Kanton unterschiedlich aus. Von totaler Berufsfreiheit bis zu strengen Restriktionen ist die ganze Bandbreite vorhanden

Kosmetikerinnen, deren Ausbildung bislang noch nicht staatlich geprüft werden muss, dürfen in Deutschland Ganzkörpermassagen anbieten und ausführen. Auch in Hotels werden nicht-medizinische Massagen zur Entspannung angeboten. Für ganz unsichere Menschen sei hier noch angemerkt, dass selbst Angehörige diverser Rotlichtmilieu-Berufe ihr Geld völlig legal mit “Massagen” verdienen dürfen.

Eine Diagnose dürfen Aroma-MasseurIn/AromapraktikerIn nicht stellen, denn dies ist der erste Schritt zu einer therapeutischen Behandlung. Gleiches gilt für die Anamnese, die eine Befunderhebung darstellt. Ein Vorgespräch jedoch darf und soll durchaus geführt werden, um auszuschließen, dass die(der) KlientIn an einer Krankheit leidet, die die Anwendung von (bestimmten) ätherischen Ölen verbietet.

Die Tätigkeit “Behandeln” ist nicht den Ärzten vorbehalten, eine Kosmetikerin darf ihre Kundinnen auch in ihrer Kosmetikpraxis behandeln, dies tut auch die Fußpflegerin.

Verkauf der ätherischen Öle

Ätherische Öle werden in Deutschland buchstäblich überall verkauft: in Supermärkten, Haushaltswarengeschäften, Einrichtungshäusern, Hifi-Läden, Flohmärkten, Buchhandlungen, Drogerien, Parfümerien, Apotheken, Esoterik-Shops, Bioläden und — noch sehr selten — in Fachgeschäften für natürliche Duftstoffe und Naturkosmetik. Die meisten dieser Öle verfügen nicht über eine nachvollziehbare Qualität zur Behandlung am Menschen, oft sind sie “naturidentisch” (= synthetisch, aber die natürliche Zusammensetzung ist imitiert) oder gar Phantasiekreationen der großen Düftehersteller. Die Beratung ist auf Flohmärkten und in branchenfremden Geschäften meist haarsträubend schlecht oder irreführend, selbst in Fachgeschäften herrschen oft erschreckende Wissenslücken. Seriöse Lieferanten von ätherischen Ölen bieten deshalb kostenlose oder kostengünstige Schulungen an. Oder der Verkauf darf gar erst nach einer entsprechenden Einführung in die Materie stattfinden.

Es gibt im Bereich des Verkaufs der offenen ätherischen Öle keine eindeutigen Regelungen, da die Definition der ätherischen Öle noch nicht geregelt wird. Zwischen einem Öl, das die “Frühlingsfrische” in den Putzeimer zaubern soll beispielsweise, einer Essenz zum Aufpeppen eines Cola-Getränkes oder Kaugummis und einem gesundheitsunterstützenden Öl, das großflächig mit dem Körper in Berührung kommen soll, sind oft riesige Unterschiede. Wobei natürlich im Idealfall erstere schon allein aus ökologischen Gründen auch von hervorragender Qualität sein sollten.

An dieser Stelle seien ein paar Beispiele von Fertig-Arzneimitteln aufgezählt, die ätherische Öle enthalten, hierbei tritt das Arzneimittel-Gesetz in Kraft.

Insgesamt sind es über 2000 Mittel, die in deutschen Apotheken erhältlich sind. So können wir beispielsweise zwischen 566 Mitteln wählen, die Eukalyptus enthalten, auf je 170 verschiedene Produkte kommen wir bei Wacholder-, Kümmel-, Rosmarin- und Minze-Präparaten, den beliebten Thymian finden wir in über 80 Zubereitungen, die Fichten und Kiefern kommen in jeweils etwa 70 Mitteln vor, und die Anzahl von Zimt-, Fenchel-, Nelken- ,Lavendel-, Zitronen-, Melissenmedikamenten übersteigt immer noch jeweils die 50.

Verkauf von selbst gemachten Mischungen aus ätherischen Ölen

Laut der Europäischen Kosmetikverordnung (laufende Erweiterungen) ist es in Deutschland und Österreich nicht gestattet, selbst hergestellte Mischungen aus und mit ätherischen Ölen, die kosmetischen Zwecken diesen, zu verkaufen (“in Verkehr zu bringen”). Es sei denn es handelt sich um eine Menge “für jetzt gleich und nur einmal”.

Es müssen umfangreiche, und für kleine und mittlere Firmen nicht finanzierbare, Reinhaltungsmaßnahmen, Absaugvorrichtungen, Möblierungen geschaffen werden. Unter den Begriff Mischungen fallen Körperöle, Massageöle, Haarsprays, Seifen, Deodorants, Gesichtscremes u. ä. Schweizer Produkte/Mischungen, die nicht diesen Anforderungen entsprechen, dürfen in Deutschland und Österreich nicht vertrieben werden.

Bundesgesetzblatt für Deutschland

Rechtsinformationssystem des Bundes für Österreich

Gestattet ist also die Herstellung und Anwendung einer nicht vorher vorbereiteten Mischung für EINE Anwendung im pflegerischen Sinne. Auch kann man Rezepturen verkaufen (zB auf hübschen Karteikarten) und dann im Sinne einer Dienstleistung EINE Portion dieses kosmetischen Produktes dazu herstellen. Aber Herstellung von Kosmetik auf Vorrat ist nicht gestattet.

Bei Behandlungen ist es laut einzelnen Ämtern jedoch nicht gestattet, eventuelle Reste der Öle-Mischung der/m Kundin nach Hause mitzugeben, denn das hieße wieder, ein Kosmetikprodukt wird im gewerblichen Sinne in Verkehr gebracht. Selbstverständlich gelten diese Einschränkungen nicht für den privaten Bereich, Sie können also unbesorgt Ihre Lieben betreuen und auch Ihre FreundInnen dürfen Sie unbesorgt beschenken.

Dazu informieren Sabrina Herber und ich auch in der Aufzeichnung unseres 90-minütigen Web-Seminars Zwischen Aromatherapie und Gesetz.

Der Artikel Gewerblich, beratend mit ätherischen Ölen arbeiten – was darf ich, was darf ich nicht (2020) fasst alle relevanten Themenbereiche zusammen, die beachtet werden müssen, wenn Ölmischungen (‘Aromamischungen’) und Naturkosmetik selbst hergestellt werden sollen und in Verkehr gebracht werden sollen (was erheblichen gesetzlichen Hürden unterliegt).

Ein älterer Artikel informiert über Grundsätzliches zum Thema Kosmetik Selbermachen.